Sektorales Fahrverbot: BGL wendet sich an EU-Kommission
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) will die Pläne Tirols für ein verschärftes Sektorales Fahrverbot nicht hinnehmen und hat die EU-Kommission und die Bundesregierung eingeschaltet. Nach eigenen Angaben bittet der Verband „nachdrücklich“ darum, dass die EU-Kommission – unterstützt von der deutschen Bundesregierung – gegen diese „willkürliche Verschärfung“ des Sektoralen Fahrverbots „auf dieser wichtigsten Nord-Süd-Verbindung zwischen Deutschland und Italien“ vorgeht.
Die jetzt erlassene Verordnung sieht vor, dass ab 1. Januar 2020 soll neben den bisher vom Fahrverbot auf der Inntalautobahn betroffenen acht Gütergruppen wie Abfälle und keramische Fliesen auch der Transport von fünf weiteren Gütergruppen verboten werden, darunter Papier, flüssige Mineralölerzeugnisse und Getreide.
Der BGL kritisiert vor allem die neue Regelung bei den Emissionsklassen der Fahrzeuge: Euro VI-Fahrzeuge sollen weiterhin von dem Fahrverbot ausgenommen sein, allerdings nur noch unter der Voraussetzung, dass diese Fahrzeuge „nach dem 31. August 2018 erstmalig zugelassen“ wurden.
„Die Ende 2016 erlassene Sektorale Fahrverbotsverordnung sieht bislang eine Befreiung für alle Euro VI-Fahrzeuge vor“, erinnert der BGL in einer Mitteilung. Die damalige EU-Kommission habe der Verordnung im November 2016 nur grünes Licht unter der Bedingung gegeben, dass Euro VI-Fahrzeuge in ihrer Gesamtheit vom Sektoralen Fahrverbot dauerhaft ausgenommen werden. Wie die Kommission dem BGL damals mitteilte, sah sie in der von Tirol letztlich zugesagten „unbefristeten Befreiung für Euro VI Lastkraftwagen“ eine zufriedenstellende Lösung.
Nach Ansicht des Verbands „widerspricht der gestern veröffentlichte Verordnungstext in eklatanter Weise dem 2016 geschlossenen Kompromiss“. Denn schließlich unterliegen Euro VI-Fahrzeuge, die vor dem 1. September 2018 zugelassen wurden, dem gleichen Emissionsgrenzwert wie die ab diesem Termin zugelassenen Lkw, und das sei für Stickoxid 0,4 g/kWh. "Die vorgesehene Beschränkung auf Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. September 2018 führt daher nicht zu einer Verbesserung der Luftqualität und ist insofern strikt abzulehnen", teilt der Verband mit.