BGL und DGB: Gleiche Standards für alle Fahrer, egal woher
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) haben sich einer gemeinsamen Erklärung für das Mindestlohngesetz (Milog) ausgesprochen. Aktuell, so die Verbände, bestehe im grenzüberschreitenden Verkehr mit der Bundesrepublik Deutschland ein starker Verdrängungswettbewerb zu Lasten deutscher Unternehmen. Arbeitnehmer aus allen möglichen Ländern litten demnach unter teils unzumutbaren Arbeitsbedingungen und lebten wochen- und monatelang in ihren Fahrzeugkabinen. Die Entlohnung dieser Fahrer erfolge bislang zu den Bedingungen der Entsendeländer. Mittlerweile, so die Verbände, entfallen 40 Prozent aller mautpflichtigen Verkehre auf Fahrzeuge mit ausländischen Lenkern. Deshalb sei es gerade hier wichtig, für alle Arbeitgeber und Beschäftigten gleiche Sozial- und Entlohnungsstandards im deutschen Transportmarkt zu schaffen, egal woher sie kämen. Nur so könne man Wettbewerbsverzerrungen begegnen und allen Beschäftigten Mindestarbeitsbedingungen garantieren. Deshalb sei zu begrüßen, dass das Milog in Deutschland eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle festschreibe.
Dies konkretisieren BGL und DGB. So stehe ausländischen Lkw-Fahrern der deutsche Mindestlohn zu, wenn sie Transporte im Geltungsbereich des Milog auf deutschem Territorium durchführen. Ein solches Vorgehen sei sowohl nach der EU-Entsenderichtlinie als auch nach den Regeln des internationalen Privatrechts der EU zulässig. Die Entsenderichtlinie erlaube EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich, zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften zu schaffen, die auch für ausländische Arbeitgeber gelten, sollten sie Beschäftigte zur Arbeit nach Deutschland entsenden. Daraus resultiere auch für im Ausland ansässige Arbeitgeber des Speditions- Transport- und Logistikgewerbes die Dokumentationspflicht nach Paragraph 16 des Milog und die Anwendung der Mindestlohnverordnung.
Diese Voraussetzungen und ein wirkungsvolles Kontrollsystem seien unabdingbar, um Wettbewerbsverzerrungen und Sozialdumping zu verhindern. Der Mindestlohn gelte für 3,7 Millionen Beschäftigte. Das führe zwangsläufig zu erhöhtem Personalbedarf bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Diese um 1.600 neue Kontrolleure aufzustocken sei das Mindeste und dürfe nicht in Frage gestellt werden.