Biogasanlagen müssen ab Juli 2018 neuen Grenzwert einhalten

19. Jan. 2018
Vom 1. Juli 2018 an gilt für Biogasanlagen ein neuer Abgasgrenzwert für den Formaldehyd-Ausstoß. Anlagen dürfen künftig den Grenzwert von 20 mg/m³ nicht mehr überschreiten. Dies gilt somit auch für Betreiber, denen der so genannte Formaldehyd-Bonus gewährt werden kann. Die Experten der DEKRA Messstelle raten dazu, die Anlagen frühzeitig nachzurüsten, damit dieser Grenzwert bei der nächsten fälligen Messung eingehalten wird.
Hintergrund ist die neue Einstufung von Formaldehyd nach EU-Recht als „wahrscheinlich beim Menschen karzinogen“. Eine Folge sind verschärfte Anforderungen an die Qualität von Emissionen von Biogasanlagen. Um den Anspruch auf die Zusatzvergütung nach EEG von 1 Eurocent/kWh zu erhalten, müssen die Betreiber nun einmal jährlich den Nachweis erbringen, dass die Anlage diesen neuen Wert von 20 mg/m³ dauerhaft nicht überschreitet.
Die Messung muss durch eine nach § 29 BImSchG bekanntgegebene Stelle erfolgen. Die DEKRA Experten empfehlen den Anlagenbetreibern, bei der nächsten Messung auch schon vor dem Stichtag den neuen Wert zu erfüllen, um aufwändige Nachmessungen und Terminprobleme zu vermeiden.