Biokraftstoffe ohne steuerliche Anreize
Für alternative Kraftstoffe gibt es generell steuerliche Anreize – könnte man meinen. Dem ist jedoch nicht so. Ganz im Gegenteil. Die steuerliche Förderung für Biokraftstoffe ist ausgelaufen.
So ist die Steuerentlastung für Bioheizstoffe bereits zum 31. Dezember 2009 ausgelaufen, die Steuerentlastung etwa für Biomethan endete zum 31. Dezember 2015.
Mit der Aufhebung des § 50 Energiesteuergesetz (EnergieStG) zum 1. Januar 2018 endete die energiesteuerrechtliche Förderung von Biokraftstoffen vollständig. § 50 EnergieStG regelte bislang die Steuerentlastung für Biokraftstoffe, zu denen auch der Diesel-Ersatz HVO (Hydrogenated Vegetable Oils) zählt. Dieser Kraftstoff besteht aus hydrierten Produktionsabfällen und Pflanzenölen und kommt ohne fossile Komponenten aus. Er wird überwiegend auf Basis von Abfällen erzeugt. Das Ende der Förderung von HVO wirkt sich auch auf die Transport- und Logistikbranche aus. Insbesondere auf solche Betriebe, die bislang auf Biokraftstoffe gesetzt haben – wie etwa der Naturkosthändler Bodan.
HVO 40 Prozent teurer als Diesel
An seinem Stammsitz in Überlingen am Bodensee hat Bodan von Mai 2016 bis April 2018 alle Dieselfahrzeuge mit HVO betankt und dafür eine Tankstelle auf dem Betriebsgelände umgerüstet. „Leider ist HVO nun infolge der Streichung von § 50 EnergieStG in Deutschland nicht mehr rentabel und 40 Prozent teurer als Diesel“, erklärt Geschäftsführer Dieter Hallerbach gegenüber trans aktuell. Die Umweltwirkung beschreibt das Unternehmen mit 50 Prozent weniger CO₂-Ausstoß verglichen mit dem fossilen Dieselantrieb und einem 30 Prozent geringeren Ausstoß von NOx (Stickoxiden) und Feinstaub. Auch deshalb möchte Bodan nicht zum fossilen Diesel zurück.
Kraftstoffe aus Pilotanlagen
Stattdessen stellte das Unternehmen die Betankung der Diesel-Lkw im Mai 2018 auf Gas-to-liquid-Kraftstoff um. „Dieser ist mit Blick auf die CO₂-Bilanz zwar schlechter als HVO, aber immer noch besser als fossiler Diesel“, betont Hallerbach. In engem Austausch mit regionalen Energiedienstleistern bemüht sich Bodan nun, alternative gasförmige und flüssige Kraftstoffe aus Pilotanlagen für Lkw nutzbar zu machen.
Viele Branchenvertreter fragen sich: Warum hat der Gesetzgeber die steuerliche Förderung auslaufen lassen, vor allem mit Blick auf die zahlreichen ökologischen Vorteile? Der Grund liegt im EU-Recht, das eine staatliche Beihilfe für Biokraftstoffe weitgehend ausschließt. Dies wird zumindest in naher Zukunft auch so bleiben. Das Bundesfinanzministerium erklärt auf Anfrage von trans aktuell: „Es gibt derzeit keine Pläne, die Besteuerung zu ändern.“