Mautfrei: Bivalente Erdgas-Fahrzeuge mit Mindesttankvolumen

04. Okt. 2019
Bivalente Erdgas-Fahrzeuge können ab dem 1. Oktober 2019 nur noch dann mautfrei eingesetzt werden, wenn ein Mindesttankvolumen der Erdgas-Tanks (ein großer oder mehrere kleine addiert) von 300 Litern oder bei LNG von 115 Kilogramm nachgewiesen wird. Darauf weist der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hin.
Einzelfallprüfung möglich
Nach Informationen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) haben die Ergebnisse der Mautkontrollen die Behörde veranlasst, eine Änderung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Mautbefreiung vorzunehmen. Nur so sei sichergestellt, dass der Erdgasanteil im Regelbetrieb des Fahrzeugs deutlich überwiegt.Fahrzeuge, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, könnten die Mautbefreiung daher nicht in Anspruch nehmen. Für die betroffenen Fahrzeughalter sei es aber möglich, im Wege einer Einzelfallprüfung mit geeigneten Unterlagen den Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug überwiegend mitErdgas betrieben wird.