BMDV: Rechtsrahmen für autonomes Fahren

24. Feb. 2022 Newsletter / Transport & Verkehr
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den rechtlichen Rahmen für das autonome Fahren jetzt vollständig geschaffen.
Die Bundesregierung hat die vom BMDV vorgelegte Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der der nationale Rechtsrahmen zum autonomen Fahren vervollständigt werden, erhalten. Damit die Verordnung in Kraft tritt, muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen.
Wissing: Rechtsrahmen ist weltweit einmalig
Dazu meint Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP): „Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potenzial, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile. Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt.“ Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung könne Deutschland einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten.
Das regelt die Verordnung
Die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen;
Die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zum Verkehr eines konkreten Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen;
Ergänzende Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs;
Detaillierte Regelungen zu den Pflichten der Beteiligten;
Neue Erprobungsregelungen;
Ordnungswidrigkeiten.
Im Anhang regelt die Verordnung zudem detailliert die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen.
Verfahren zur Zulassung autonomer Fahrzeuge
Neben den technischen Vorschriften ist Kern der Rechtsverordnung die Regelung des Verfahrens über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr. Um den Regelbetrieb dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in festgelegten Betriebsbereichen zu ermöglichen, sollen keine singulären technischen Ausnahmegenehmigungen des jeweiligen Bundeslands erforderlich sein. Daher wurde bereits mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Sommer letzten Jahres ein allgemeingültiges dreistufiges Verfahren vorgegeben, welches in der Rechtsverordnung im Einzelnen geregelt wird.