BMDV: Strafe beim Abschalten des Notbremsassistenten

02. Okt. 2023
Aktuell liegt der Entwurf für die nächste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) dem Fachmagazin eurotransport.de vor. Diese Änderungen bringt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerade gemeinsam auf den Weg.
Abschalten des Notbremsassistenten kostet
Eine Strafe fürs Abschalten des Notbremsassistenten ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h war bereits Ende 2019 im Gespräch. Der aktuelle Entwurf sieht hierfür nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Ausnahmen gibt es unter anderem für Reinigungsfahrzeuge, bei denen die dauerhafte Funktionsfähigkeit eingeschränkt wäre. „Im Falle dringender militärischer Erfordernisse“ sind auch Fahrzeuge der Bundeswehr sowie der NATO-Partner ausgenommen.
Bundeseinheitliches Schild „Ladezone“ kommt
Angelehnt an das Verkehrszeichen 229, den Taxi-Stand, solle es eine sogenannte Ladezone geben. Das blaue Schild mit dem Parkverbotszeichen und dem weißen Schriftzug „Ladezone“ richtet sich vornehmlich an KEP-Dienstleister. Das Halten und Parken ist dort nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig. Wobei das ganze „ohne Verzögerung durchgeführt werden“ muss. Die Ladezone kann dabei markiert sein und auch „die zulässige Gesamtmasse weiter beschränkt werden“, heißt es in dem Entwurf.