BMVI: Alternative Antriebe werden Pflicht

12. Aug. 2021 Newsletter / Fahrzeug & Technik
Laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) muss die öffentliche Hand aufgrund europäischer Vorgaben künftig emissionsfreie und -arme Fahrzeuge anschaffen. Konkret geht es um Auftraggeber der öffentlichen Hand und bestimmter Sektoren wie Wasser-, Energieversorgung oder Verkehrsleistungen, die Fuhrparks betreuen, Fahrzeuge kaufen, leasen oder anmieten oder bestimmte Dienstleistungen wie Paket- und Postdienste oder den ÖPNV in Anspruch nehmen. Sie müssen nach Angaben des BMVI ab sofort feste Mengen an Fahrzeugen beschaffen, die emissionsarm oder -frei motorisiert sind. Damit reagiert das BMVI nach eigenen Angaben auf europäische Vorgaben, die bis Ende 2025 beziehungsweise bis Ende 2030 einzuhalten sind.
Kein CO2-Ausstoß ab 2026 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
38,5 Prozent aller Pkw und leichten Nutzfahrzeuge dürfen im Zeitraum bis Ende 2025 nur noch maximal 50 Gramm CO2/km ausstoßen. Ab Anfang 2026 dürfen diese sogar gar kein CO2 mehr ausstoßen und zudem nur noch 80 Prozent der laut Realbetrieb-Grenzwert erlaubten Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide ausstoßen.
Die Anzahl der emissionsfreien Lkw und Busse wächst
Neben den leichten Nfz müssen laut BMVI auch feste Mengen an Lkw mit alternativen Kraftstoffen betankt oder angetrieben werden. In Zahlen: Bis Ende 2025 müssen zehn Prozent aller schweren Nfz mit Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen angetrieben werden. Nach 2025 müssen es 15 Prozent sein. Die Entscheidung trifft auch die Busse im ÖPNV. Hier müssen bis Ende 2025 exakte 45 Prozent aller Fahrzeuge alternativ angetrieben werden. Nach 2025 müssen 65 Prozent emissionsarm unterwegs sein.
In diesem Verkehrssegment der öffentlichen Hand geht das BMVI sogar noch einen Schritt weiter. Für ÖPNV-Busse gilt nach Angaben des Ministeriums ein Unterziel, wonach mindestens die Hälfte emissionsfrei sein muss, entweder durch batterieelektrische oder Brennstoffzellen-Antriebe oder durch Oberleitungsantriebe.
Vorgaben gelten für Bund und Länder – doch es gibt Ausnahmen
Die vom BMVI formulierten Ziele gelten für Bund und Länder. Die Länder können sie flexibel umsetzen. Branchenvereinbarungen auf Landesebene sollen zudem möglich sein. Ausnahmen gelten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder Reisebusse.