BMVI: schnellere Investitionen durch neues Gesetz

13. Aug. 2020
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Der von Bundesminister Scheuer vorgelegte Entwurf soll laut BMVI die Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen verstärken.
Folgende Baumaßnahmen an der Schiene sollen dadurch künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren benötigen:
  • die Elektrifizierung von Bahnstrecken
  • die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik
  • der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen
  • die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung
Umweltprüfungen würden in diesen Fällen erleichtert, beispielsweise durch eine Vorprüfung, die nachfolgende Prüfungen entfallen lässt.
Zudem sollen in Zukunft Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe in erster Instanz unter anderem für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder die Zuständigkeit erhalten. Dies spare eine Instanz und Zeit. Richter sollen laut BMVI flexibler eingesetzt und Kompetenzen in Gerichten gebündelt werden, um der Knappheit an Personal in Gerichten entgegenzuwirken.
Für wichtige überregionale Projekte, wie zum Beispiel der Bundesverkehrswegeplan oder Mobilfunkausbau, will das BMVI einen gesetzlichen Sofortvollzug anordnen. Der Vorteil: Widersprüche oder Anfechtungserklärungen fallen weg – und damit ein Aufschub von Projekten.
Weiterhin soll es eine schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit geben. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann das Raumordnungsverfahren wegfallen, wenn keine Konflikte zu erwarten sind. Dieses Verfahren geht üblicherweise dem Planfeststellungsverfahren voraus. Außerdem plant das BMVI, das Verfahren stärker zu digitalisieren.