BMVI: Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schausteller

24. Sept. 2019
Ein „klares Bekenntnis zu Brauchtum und Tradition“. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will Schausteller vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw befreien. Bundesminister Andreas Scheuer hat jetzt den Entwurf einer entsprechenden Ausnahmeverordnung vorgelegt.
Demnach soll es für dieses Gewerbe nicht mehr erforderlich sein, für die Autobahnfahrt an Sonn- und Feiertagen Ausnahmegenehmigungen bei den Länderbehörden zu beantragen.
Volksfeste und Weihnachtsmärkte gewährleisten
„Damit bauen wir Bürokratie ab - und stärken die Marktkaufleute und Schausteller. Sie beleben mit ihren Attraktionen und Ständen unsere Landkreise, Städte und Kommunen. Das soll so bleiben!“, wird Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in einer Mitteilung zitiert. Denn Volksfeste bedeuten laut Scheuer nicht nur Lebensqualität, sondern seien auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Ausnahmeverordnung sorge dafür, dass rund 10.000 Volksfeste und 3.000 Weihnachtsmärkte in Deutschland pünktlich eröffnet werden können.
Laut dem BMVI fallen bestimmte Schausteller-Fahrzeuge bereits heute nicht unter die Fahrverbotsregelung an Sonn- und Feiertagen. Das sei dann der Fall, wenn die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören. Dabei gehe es unter anderem um mobile Verkaufsstände. Durch die Aufhebung der Beschränkung auf Inventargeschäfte werde nun eine Gleichbehandlung aller Schausteller erzielt.