BMVI bittet Lkw-Fahrer stärker zur Kasse

18. Juli 2017
Wer eine Brückensperrung für Lkw missachtet, dem droht ab sofort eine harte Strafe – 700 Euro Bußgeld plus drei Monate Fahrverbot.
Um zu vermeiden, dass sanierungsbedürftige Brücken gänzlich für den Verkehr gesperrt werden müssen, gelten bisweilen lediglich Fahrverbote für Lkw. „Diese Verbote werden jedoch oft durch Lkw-Fahrer missachtet. Oftmals verstoßen die Lkw-Fahrer sogar vorsätzlich gegen solche Durchfahrtverbote“, heißt es dazu seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Aus diesem Grund führt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt einen neuen Tatbestand ein: Wer eine solche Brückensperrung missachten, dem droht eine Geldbuße von 700 Euro. Darüber hinaus muss er für drei Monaten den Führerschein abgeben.
Der Vorsatz-Tatbestand greift laut BMVI, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde ein Durchfahrtsverbot entsprechend ausgeschildert hat und zusätzlich durch verkehrstechnische Einrichtungen (etwa rot-weiße Leitborde, -schwellen, -baken oder Höhenkontrollbrücken) den Verkehrsraum derart eingeengt hat, dass die Fahrspur nur noch für den zugelassenen Pkw- Verkehr verkehrssicher befahrbar ist.