Blockieren der Rettungsgasse kommt nun teurer

06. Juli 2017
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die Strafen fürs Blockieren der Rettungsgasse drastisch erhöht. Zudem drohen Fahrverbote.
Wer bisher keine Rettungsgasse gebildet hatte, kam relativ ungeschoren davon. Es drohte lediglich eine Strafe von 20 Euro. Per Ministererlass von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sieht das mittlerweile anders aus. Demnach sind 200 Euro fällig und es gibt zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere Tatbestände, mit einem verschärften Strafmaß:
- Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung beispielsweise eines Rettungsfahrzeugs: 240 Euro plus zwei Punkte im Fahreignungsregister plus ein Monat Fahrverbot.
- Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung etwa eines Feuerwehrmanns oder Verletzten: 280 Euro plus zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot.
- Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung (z. B. Sachbeschädigung beim Ausscheren, um einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen): 320 Euro plus zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot.
Davon unberührt bleiben nach Angaben des Verkehrsministeriums mögliche strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe beispielsweise für das absichtliche Blockieren einer Rettungsgasse oder das Behindern von Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten wollen (§ 323c StGB). Hiermit soll unter anderem auch das Blockieren einer Notfallgasse im Unglücksfall erfasst sein.