BMVI: Wiener Übereinkommen ergänzt

04. Feb. 2016
„Jeder Fahrer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können“, lautet Artikel 8 des sogenannten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr aus dem Jahr 1968. Weil diese Regelung in Hinsicht auf das Thema automatisiertes oder autonomes Fahren nicht ausreichend und nicht zeitgemäß ist, hat eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen (UN) – nicht zuletzt auf einen Vorschlag aus Deutschland hin – den Artikel aktualisiert.
Die Änderung wird nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im März in Kraft treten, eine zeitnahe Umsetzung in nationales Recht soll folgen. „Damit ist es rechtlich zulässig, zuverlässige Fahrassistenzsysteme zu nutzen“, sagt ein Sprecher des BMVI gegenüber trans aktuell. Die Änderung sieht als Voraussetzung für die Zulässigkeit derartiger Systeme vor, dass der Fahrer sie übersteuern oder ausschalten kann.
Nach Angaben des BMVI setzt sich der Bund zudem international dafür ein, das Wiener Übereinkommen auch hinsichtlich der Begriffsbestimmung „Fahrer“ in Artikel 1 zu ändern. Diese sieht bislang nur den Menschen als Fahrer vor: „Die Vorschrift muss so erweitert werden, dass dem Fahrer künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden.“