Branche: Fehlerhafte Mautzahlungen reklamieren

30. Nov. 2020 Newsletter / Transport & Verkehr / Finanzen & Controlling
Transportunternehmen müssen die Erstattung fehlerhaft berechneter Mautzahlungen bis Jahresende geltend machen. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) unterstützt beim Klagen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28. Oktober 2020 entschieden, dass die Lkw-Maut in Deutschland aufgrund der europarechtswidrigen Einbeziehung einzelner Kalkulationsposten fehlerhaft berechnet wurde. Zugrunde liegt eine Klage zweier polnischer Spediteure beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das wiederum beim EuGH um dessen Rechtsauffassung gebeten hatte.
Verjährungsfrist läuft ab
Der DSLV weist nun in einem Schreiben darauf hin, dass „unabhängig davon, wann durch das OVG Münster in der Sache ein endgültiges Urteil ergeht oder ob von einem der Verfahrensbeteiligten im Anschluss daran noch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angerufen wird“, betroffene Unternehmen, jetzt handeln müssen. Nach Auffassung des von der DSLV-Kommission Recht und Versicherung eingesetzten juristischen Arbeitskreises erlöschen Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Mautbeträge innerhalb von drei Jahren, wenn sie nicht bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres geltend gemacht werden.
Das ist laut DSLV zu tun
Für aus dem Jahr 2017 stammende Erstattungsansprüche läuft die Frist laut DSLV am 31. Dezember 2020 ab. Bis dahin müssen Erstattungsansprüche schriftlich beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingegangen sein. Entscheidend ist dabei das Datum des Zugangs beim BAG. Der DSLV rät daher dazu, das Ganze per Einwurfeinschreiben zu versenden. Über die geltend gemachten Ansprüche werde das BAG per individuellem Bescheid informieren. Erst wenn das BAG einen Mauterstattungsanspruch zurückgewiesen habe, stehe jedem Anspruchsteller der Verwaltungsrechtweg für eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland offen.
Spediteure müssen aktiv werden
Betroffene Unternehmen sollten ihre Ansprüche individuell und aktiv verfolgen, rät der DSLV. Denn es sei nicht zu erwarten ist, dass das BAG oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von sich aus tätig werde und zu Unrecht erhobene Maut automatisch an alle Mautzahler rückvergüten wird. Ein Musterbrief soll dabei helfen.
Prozessfinanzierer und Sammelklage nutzen
Für eine unbürokratische Geltendmachung von Erstattungsansprüchen können Unternehmen den Service des Prozessfinanzierers eClaim und der Kanzlei Hausfeld nutzen. eClaim übernimmt dabei etwaig anfallende Gerichtskosten und die Gebühren von Hausfeld gegeneine Erfolgsprovision. Die Höhe der Provision hängt davon ab, ob ein Vergleich mit dem Bund vor einem gerichtlichen Tätigwerden geschlossen werden kann, ob einzelne Musterverfahren geführt werden müssen, oder ob schließlich eine Einzelklage für jedes Mitgliedsunternehmenerforderlich sein wird. Für Mitgliedsbetriebe der DSLV-Landesverbände gibt es bei Nennung der Mitgliedsnummer entsprechende Sonderkonditionen.
Unternehmen können sich bis Freitag, 4. Dezember 2020, hier registrieren.