EU einigt sich auf Brexit-Notfallplan
Die EU-Gesetzgeber haben sich auf einen Notfallplan für den Waren- und Personenverkehr geeinigt für den Fall, dass es zu einem ungeregelten Brexit kommen sollte. „Obwohl ich hoffe, dass diese Maßnahme nie notwendig sein wird, ist es unsere Pflicht, auch für ein No-Deal-Szenario vorbereitet zu sein“, sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc zu dem Verhandlungsergebnis von Europäischem Parlament und den 27 Mitgliedstaaten.
Die schwerwiegendsten Störungen für Unternehmen würden vermieden, da die Verordnung eine grundlegende Straßenverkehrsverbindung zwischen der EU und Großbritannien für eine begrenzte Zeit ermögliche, sagte Bulc. Sie biete Rechtssicherheit zu einem Zeitpunkt, an dem diese Sicherheit nicht gegeben sei.
Es werde britischen Betreibern ermöglicht, Waren und Personen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu befördern, sofern das Vereinigte Königreich EU-Unternehmen gleichwertige Rechte gewähre, führte die Kommissarin aus. Außerdem müssten weiterhin die einschlägigen sozialen und technischen Vorschriften der EU eingehalten und ein fairer Wettbewerb zwischen EU- und britischen Betreibern gewährleistet werden.
Die Verordnung wird es auch britischen Güterkraftverkehrsunternehmen ermöglichen, im Gebiet der EU tätig zu sein - allerdings wird die Regelung Ende 2019 auslaufen. Sie ist Teil eines Aktionsplans, der die größten Schäden durch einen Austritt ohne Abkommen begrenzen soll. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die vorläufige Einigung noch förmlich genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann.