Brexit: Verbände fordern Regeln für den Transport

03. Feb. 2020
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sollten bei den anstehenden Verhandlungen zu den künftigen Beziehungen Verkehrsthemen unbedingt Vorrang genießen. Das fordern europäische Transportverbände in einem Brief an EU-Chefunterhändler Michel Barnier. Damit es möglichst wenig Störungen des gemeinsamen Handels gebe, brauche der Sektor klare und praktische Regeln für den Marktzugang auf Gegenseitigkeit, heißt es in dem Schreiben, das vom European Shippers’ Council, der European Express Association und Clecat unterzeichnet wurde. Hier seien die Europäische Kommission und die 27 Mitgliedsstaaten gefordert.
Höchste Priorität
Zwar hätten die Verhandlungsführer die bedeutende Rolle des Transports erkannt, die Verbände befürchten aber, dass Einigkeit bei den entsprechenden Abkommen erst am Ende der gesamten Verhandlungen erzielt wird. „Das würde sehr wahrscheinlich zu Unterbrechungen führen, denn die Branche braucht mehr Zeit um ihren Geschäftsbetrieb zu planen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten“, wird betont. Transportfragen müssten deshalb höchste Priorität haben. Die Branche hänge stark von effektiven, nahtlosen und verlässlichen Verbindungen ab, Land- und Luftverkehre seien für den internationalen Warenaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unerlässlich, unterstreichen die Verbände.
Kontingentfreier Marktzugang
In Bezug auf den Landverkehr gehe es um einen kontingentfreien Marktzugang bei internationalen und Transitverkehren. Das bilaterale Quotensystem der Europäischen Verkehrsministerkonferenz ECMT sei keine geeignete Ausweichoption. „Für den Luftverkehr fordern wir die Beibehaltung der derzeitigen Eigentums- und Kontrollbestimmungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich“, heißt es weiter. Gebe es kein umfassendes Verkehrsabkommen, reiche die Basis-Notfallregelung hier jedenfalls nicht aus, um die Frachtströme zu bewältigen.
Fragezeichen beim Freihandelsabkommen
Im Vereinigten Königreich gilt auch nach dem Brexit zum 1. Februar bis zum Jahresende 2020 zunächst weiterhin EU-Recht. Im Handel wird sich zoll- und außenwirtschaftsrechtlich während dieser Übergangsfrist nichts ändern, es müssen weder Zollanmeldungen abgegeben werden noch finden Zollkontrollen an den Grenzen statt. Die Zeitspanne kann einmal um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn sich beide Seiten vor dem 1. Juli 2020 darauf einigen. Das hatte der britische Premierminister Boris Johnson kategorisch ausgeschlossen. Er hat unterdessen angekündigt, sich nicht auf EU-Standards einlassen zu wollen. In Brüssel wird es dagegen für unmöglich gehalten, bis Ende des Jahres die Bedingungen für ein Freihandelsabkommen festzulegen.