100 Millionen Euro für neue Lkw-Stellplätze

18. Nov. 2020
Der Bund plant ein 100-Millionen-Euro-Programm, um neue Lkw-Stellplätze zu schaffen.
Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss an Private. Im ersten Quartal 2021 sollen Förderrichtlinien für ein entsprechendes Programm vorliegen. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Sven-Christian Kindler (Grüne) aus Hannover hervor.
Demnach konnte die Zahl der Lkw-Parkstände einschließlich Autohöfe von 2008 bis 2018 von rund 53.900 auf rund 70.800 gesteigert werden. Maßgeblich dafür waren Anstrengungen des Bundes und der Länder mit Investitionen von rund 1,1 Milliarden Euro Bundesmitteln.
Auf Basis der aktuellen Zählungen rechnet das Bundesverkehrsministerium damit, dass bundesweit rund 23.000 zusätzliche Lkw-Parkstände benötigt werden. Der Bedarf werde sich in den kommenden Jahren noch weiter erhöhen und könne durch den Bau zusätzlicher Stellplätze auf den Rastanlagen der Autobahnen absehbar nicht gedeckt werden. Daher sei ergänzend die Initiative privater Investoren gefragt.
Neubau und Ausbau
Gefördert werden sollen Investitionen Privater für zusätzliche Lkw-Stellplätze an Autobahnabschnitten, für die nachweislich ein Bedarf besteht. Die zusätzlichen Stellplätze können geschaffen werden durch den Neubau von Lkw-Stellplätzen oder den Ausbau bestehender Lkw-Stellplätze, zum Beispiel auf Autohöfen. Jedoch sollen die zusätzlichen Lkw-Stellplätze höchstens drei Kilometer von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen.
Gefördert werden sollen auch Ertüchtigungsmaßnahmen von bestehenden Stellplätzen oder sonstigen Flächen, die bisher nicht als Lkw-Stellflächen genutzt werden – zum Beispiel auf Betriebshöfen von Speditionen, Parkflächen von Handelsunternehmen oder Messeparkplätze. Voraussetzung ist auch, dass die zusätzlichen Lkw-Stellplätze im privaten Eigentum stehen, keine öffentlichen Straßen sind und nicht Bestandteil der Bundesautobahn.
Die Projektförderung soll 70 Prozent für Aus- und Neubaumaßnahmen und 90 Prozent für Ertüchtigungsmaßnahmen betragen. Aus europarechtlichen Gründen ist die Förderung auf maximal zehn Millionen Euro pro Vorhaben begrenzt.