Bund stellt Forderungen beim Tier-Transport
Die Bundesregierung hat das Thema Tier-Transport jetzt konkret auf der Agenda. Für bestimmte Langstreckentransporte fordert der Bund ein Transport-Verbot und setzt sich dafür ein, die bestehenden Probleme des Tierschutzes beim Transport in Drittländer zu lösen. Dazu gehört insbesondere eine nach Ansicht der Bundesregierung erforderliche Revision und Konkretisierung des EU-Rechtsrahmens.
„Tiere sind fühlende Wesen“
Um dieses Ziel zu erreichen, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir mit seinen Amtskollegen aus Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Schweden, der sogenannten Vught-Gruppe, benannt nach der niederländischen Gemeinde Vught, ein Positionspapier zum Tierschutz beim Transport an die EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, übermittelt. Özdemir: „Tiere sind fühlende Wesen – dass immer noch so viele von ihnen auf langen Transporten leiden, können wir nicht länger hinnehmen. Die Bilder von toten und verletzten Tieren sind unerträglich. Der europäische Weg muss wirksam zu mehr Tierschutz führen – und dafür braucht es bessere gemeinsame Regeln. Es ist keinem Tier geholfen, wenn nationale Verbote umgangen werden, indem Tiere zunächst in einen anderen Mitgliedsstaat gebracht werden, um sie von dort aus in Drittländer zu exportieren. Die Europäische Kommission sollte nun zügig handeln."
Verbesserung des EU-Tierschutz-Transportrechts
Das Positionspapier enthält Punkte, die zu einer deutlichen Verbesserung des bestehenden EU-Tierschutztransportrechts führen sollen. Zudem möchte die Vught-Gruppe die Europäische Kommission damit auf die Dringlichkeit einer Anpassung des EU-Tiertransportrechts hinweisen – einschließlich der konkreten Forderung nach einem Verbot bestimmter Langstreckentransporte. Die Initiative geht damit deutlich über die durch den Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport (ANIT-Untersuchungsausschuss) erarbeiteten und durch das Europäische Parlament verabschiedeten Empfehlungen hinaus.
Verbot bestimmter Langstreckentransporte
Schlüsselthemen des Positionspapiers sind unter anderem das Verbot bestimmter Langstreckentransporte lebender Tiere auf dem Straßen- und Seeweg in Drittländer, die Zertifizierung von Versorgungsstellen in Drittstaaten nach einheitlichen Standards, die Forderung, dass diese Standards den Anforderungen des EU-Rechts entsprechen müssen, die Einführung einer Beförderungshöchstdauer für alle zur Schlachtung bestimmten Tiere, die verpflichtende Vorhaltung von Einrichtungen zur Entladung von Tieren an Flughäfen und Häfen.
Weitere wesentliche Punkte
• Einschränkung der Beförderungsdauer für nicht abgesetzte Tiere.
• Forderung, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft, ob das Mindestalter für den Transport von Kälbern gemäß der Europäischen Tierschutztransportverordnung aus wissenschaftlicher Sicht erhöht werden sollte.
• Vorschlag, den Lebendexport von Nutztieren in Drittländer in den Fällen zu beschränken, in denen die Rechtsvorschriften des Drittlandes nicht den EU-Tierschutzstandards entsprechen.
• Wertung der Zeit von Straßentransporten auf einem Schiff als Beförderungs-, nicht als Ruhezeit.
• Lüftungssysteme sollen durch aktive Kühlung (Klimaanlage) in der Lage sein, die Innentemperaturen bei voller Beladung mit Tieren auf den erforderlichen Bereich abzusenken.
• Die Festlegung von Temperaturbereichen, die speziell auf die einzelnen Tierarten zugeschnitten sind und die innerhalb des Transportmittels eingehalten werden müssen.
• Begrenzung des Zeitraums, den Tiere auf einem Fahrzeug vom ersten Verladeort bis zu einer Sammelstelle verbringen dürfen.
• Empfehlungen zur Fahrzeugdeckenhöhe bei Rinder-, bzw. zur Innenhöhe der Transportbehältnisse bei Geflügeltransporten.
• Aufnahme neuer Regelungen für den Transport von bestimmten Tierarten in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, für die es derzeit nur sehr allgemeine oder gar keine Gesetzgebung gibt.
Eine auf Basis dieser Vorschläge vorgenommene Änderung des EU-Tierschutztransportrechts würde unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten gelten.