Bundeshaushalt 2020: Weniger Geld für die Straße
Der Bundeshaushalt 2020 hält für Transportunternehmen einige unschöne Überraschungen bereit. Weniger Geld für Autobahnen und Lkw-Parkplätze.
Der Bundeshaushalt 2020 steht. Große Fragezeichen stehen noch über dem Investitionshaushalt für die Bundesfernstraßen. Durch das Aus für die Pkw-Maut (Infrastrukturabgabe), die Anfang Oktober 2020 starten sollte, fehlen im Straßenbauetat rund 500 Millionen Euro. In der vom Kabinett beschlossenen Fassung des Haushaltsentwurfs sind die Folgen noch nicht abgebildet. Sie sollen in den nächsten Wochen in den Entwurf eingearbeitet werden, der dem Bundestag üblicherweise Anfang August zugeleitet wird. Gemäß der bisher vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertretenen Logik „Straße finanziert Straße“ müssten sich die Mindereinnahmen im Budget für den Straßenverkehr niederschlagen.
Weniger Geld für Neubau von Straßen
Nach heutigem Stand stehen aber in den Hauptinvestitionstiteln für den Straßenbau ohnehin schon knapp 230 Millionen Euro weniger Mittel zur Verfügung als 2019. Einziger Verursacher ist das Budget für den Neu- und Ausbau von Autobahnen, das von knapp 1,5 Milliarden Euro auf knapp eine Milliarde Euro geschrumpft werden soll. Neu- und Ausbau von Bundesstraßen sowie die Erhaltung dürfen sich auf einen moderaten Zuwachs freuen.
Hintergrund der Kürzung im Autobahnbereich dürfte sein, dass die zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder schon mit dem bisherigen Investitionshochlauf für Neu- und Ausbau nicht Schritt halten konnten: 2018 standen zwar „nur“ knapp 770 Millionen Euro für die Autobahnen zur Verfügung. Verbaut wurden aber gerade einmal etwa 580 Millionen Euro. Bei den Bundesstraßen sah es nicht viel besser aus: Eingeplant waren 530 Millionen Euro, verbaut wurden lediglich 440 Millionen Euro. Lediglich bei der Straßenerhaltung – wo die Planungsvorläufe etwas kürzer sind – wurden die Ansätze überschritten, im Falle der Autobahnen sogar um ein Viertel. Es scheint, dass die Planungsengpässe den Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ fördern, wenn auch unbeabsichtigt.