Bundeskabinett beschließt PKW-Maut

17. Dez. 2014
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraße beschlossen. Das Gesetz für die Einführung einer elektronischen Pkw-Vignette ist laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) mit EU-Recht vereinbar und gilt sowohl für Autobahnen als auch Bundesstraßen sowie für in- und ausländische Fahrzeughalter. Halter von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, sollen nach Angaben des BMVI allerdings nur auf Bundesautobahnen zur Kasse gebeten werden – um den „kleinen Grenzverkehr“ nicht zu beeinträchtigen.

Steuerentlastungsbeträge werden laut BMVI in das Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen. Dennoch rechnet das Ministerium durch die Infrastrukturabgabe mit jährlichen Einnahmen von rund 3,7 Milliarden Euro, die nach Abzug der Systemkosten direkt in den Verkehrshaushalt fließen. Zudem wird mit zusätzlichen Netto-Jahres-Einnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro gerechnet, die direkt in die Infrastruktur investiert werden sollen. „Mit der Ausweitung der Nutzerfinanzierung erlangen wir größere Unabhängigkeit vom Bundeshaushalt“, sagt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. „Und wir schaffen mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen.“

Zuständige Behörde für die Verwaltung und Festsetzung der Infrastrukturabgabe wird das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Den Aufbau und Betrieb eines Entrichtungssystems wird laut BMVI einem privaten Betreiber übertragen, während die Kontrolle der Entrichtung vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) übernimmt.

Der Kabinettsbeschluss muss sich jetzt dem parlamentarischen Verfahren stellen und bedarf keiner Zustimmung des Bundesrates. Nach einem Bundestagsbeschluss und der technischen Umsetzung, soll die Abgabe 2016 finanzwirksam werden.