Bundeskabinett winkt Eisenbahnregulierunsgesetz durch

14. Jan. 2016
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf eines neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes beschlossen. Damit soll nach Angaben des BMVI der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz gestärkt werden. Die Entgelte zur Nutzung der Schienenwege, die die DB Netz erhebt, werden erstmals durch die Bundesnetzagentur von vornherein genehmigt. Das gebe den Eisenbahnverkehrsunternehmen Rechts- und Planungsicherheit für eine gesamte Regulierungsperiode. Ziel sei es, den Wettbewerb und die Effizienz im Eisenbahnsektor weiter zu verbessern. Im Fokus stehen damit die Transparenz bei den Entgelten für die Nutzung der Schienenwege und das uneingeschränkte Zugangsrecht für Wettbewerber.
Den Betreibern der Schienennetze sollen laut BMVI Anreize gegeben werden, die Infratstrukturkosten zu senken, was schließlich zur Senkung der Trassenpreise führen soll. Bei der Bundesnetzagentur sollen Beschlusskammern für den Eisenbahnbereich eingesetzt werden. Die Bundesnetzagentur genehmigt nicht nur die Trassenentgelte, sie wacht auch darüber, dass die Regeln für die Unabhängigkeit der Infrastrukturbereiche innernhalb der Struktur des Einsenbahnunternehmens eingehalten werden.