Bundesrat fordert klare Regeln für automatisiertes Fahren

13. März 2017
Der Bundesrat sieht im Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zum vollautomatisierten Fahren noch Raum für eine Überarbeitung. Nachgebessert werden sollen die Regeln zum zulässigen Betrieb und den notwendigen Systemvoraussetzungen vollautomatisierter Fahrzeuge.
In einer Mitteilung des Gremiums heißt es, dass der Bundesrat zwar die Ausarbeitung des rechtlichen Rahmens zum vollautomatisierten Fahren begrüße. Es sei aber zu konkretisieren, wann genau die Übernahme der Fahrzeugsteuerung zu erfolgen habe und wie die Fahrer dazu aufzufordern sind. Außerdem sollten die Bestimmungen zu Haftungsfragen angepasst werden. So rät der Bundesrat davon ab, erhöhte Haftungshöchstbeträgen einzuführen. „Sie hätten eine gesteigerte Beitragsbelastung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Folge und würden außerdem für ein uneinheitliches Haftungssystem sorgen.“ An die Bundesregierung richtet sich die Empfehlung, die vorgesehenen Datenverarbeitungsregeln auf eine mögliche Überarbeitung und Präzisierung zu prüfen. Besonderes Augenmerk legt der Bundesrat auf die Verbraucher. Die geplante Evaluierung solle auch aus Verbrauchersicht erfolgen. Notwendig sei zudem, ihre Wahlfreiheit zu stärken. Wer vollautomatisierte Fahrsysteme nicht nutzen möchte, sollte auch künftig angemessen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass technisch gesteuerte Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Situationen die Steuerung übernehmen können, die letzte Verantwortung allerdings beim Menschen bleibt. Der Fahrer muss jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können, beispielsweise wenn sich die Wetterbedingungen für die Sensoren zu sehr verschlechtern. Im Falle eines Unfalls oder bei technischem Versagen soll eine Blackbox die Suche nach dem Schuldigen übernehmen. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit ließe sich nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch Schuld hat. Außerdem stellt die Aufzeichnung sicher, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.
Als nächstes geht die Stellungnahme des Bundesrates an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf vergangenen Freitag in erster Lesung beraten. Wann die zweite und dritte Lesung stattfinden steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.