Bundesrat empfiehlt Übergangslösung: Winterreifenpflicht kommt

20. März 2017
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung einer Winterreifenpflicht für Lkw ab 3,5 Tonnen zugestimmt. Die Pflicht soll spätestens im Jahr 2020 in Kraft treten. Wenn die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einer Untersuchung die positive Wirkung der neuen Winterreifenregelung vorlegen kann, entfällt die Übergangsfrist und die Regelung kommt schon früher.
Kern der Regelung wird sein, dass bei winterlichen Verhältnissen neben den Antriebsachsen auch die Lenkachsen von Lkw mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Im Rahmen einer Übergangsregelung soll dies spätestens ab 1. Juli 2020 für Lkw ab 3,5 Tonnen Pflicht werden. Ein früheres Inkrafttreten wird nur dann möglich, wenn die Bundesregierung dem Bundesrat eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu den Auswirkungen der Winterreifenpflicht vorlegen kann.
Am ersten Tag des sechsten Monats, der auf die Vorlage der Untersuchung folgt, kann die verschärfte Vorschrift frühestens in Kraft treten, schreibt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). „Der Bundesrat ist damit den Forderungen des DSLV, seiner Landesverbände und weiterer Verbände des Verkehrsgewerbes gefolgt“. Diese haben im Vorfeld argumentiert, dass vor der Einführung einer so weitreichenden Regelung zunächst die Interaktion von wechselnden Straßen-, Witterungsbedingungen und Bereifung untersucht werden muss.
Darüber hinaus hat der Bundesrat den Antrag, die Mindestprofiltiefe von Winterreifen auf 3 mm festzulegen gekippt und einer neuen Definition von Winterreifen nach § 36 StVZO zugestimmt. Die Bundesregierung muss den Änderungen noch zustimmen.