Jubilee Signet

Bundesregierung erhöht Meister-BAföG

31. Okt. 2014
Im Zuge der Stellungnahme der Bundesregierung zum fünften nationalen Bildungsbericht hat Bildungsministerin Johanna Wanke bekanntgegeben, dass der Bund die BAföG-Leistungen zu Beginn des nächsten Jahres erhöht. Neben Schülern und Studierenden können dann auch Teilnehmer an einer Aufstiegsfortbildung von den verbesserten Förderbeiträgen profitieren. Der für das Meister-BAföG vorgesehene
Unterhaltsbeitrag soll demnach von derzeit 697 EUR auf 760 EUR steigen. Zusätzlich stellt Wanke erhöhte Einkommensfreibeträge sowie erweiterte Förderoptionen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in Aussicht. So sollen zukünftig auch beruflich vorqualifizierte Bachelor-Absolventen für eine Aufstiegsfortbildung Meister-BAföG beantragen können.
Zudem übernimmt die Bundesregierung vom 1. Januar 2015 an die vollständige Finanzierung der BAföG-Leistungen für Studierende und Schüler. Ziel ist es, die Länder dauerhaft um rund 1,17 Mrd. Euro pro Jahr zu entlasten. Darüber hinaus plant der Bund, die Sätze und Freibeträge im Wintersemester 2016/2017 um jeweils sieben Prozent anzuheben und den Kreis der Berechtigten um etwa 110.000 Studierende zu erweitern.
Erfolgreich im Job mit der Aufstiegsfortbildung der DEKRA Akademie
Die geplanten Verbesserungen beim Meister-BAföG kommen auch den Bedürfnissen der Arbeitgeber entgegen – denn mit der steigenden Komplexität von Aufgabenfeldern erhöht sich auch der Bedarf an gut ausgebildetem Personal. Absolventen einer Aufstiegsfortbildung sind daher begehrte Fachkräfte. In den Fachrichtungen Geprüfter Meister für Kraftverkehr, Geprüfter Logistikmeister, Geprüfter Industriemeister Metall und Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik bereitet die DEKRA Akademie Interessierte auf die bundesweit einheitlich geregelte Prüfung vor. Als anerkannte Bildungseinrichtung mit über 30 Jahren Erfahrung steht sie dabei im direkten Austausch mit den örtlichen Industrie- und Handelskammern.
Teilnehmer können die Weiterbildung wahlweise in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren. Zudem können sie für die Qualifikation auf Basis des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes finanzielle Unterstützung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zum Lebensunterhalt beantragen.