Bundestag beschließt Reform des Postrechts

17. Juni 2024 Newsletter
Der Bundestag hat über die Reform des Postrechts abgestimmt und sie jetzt beschlossen. Ziel ist es, eine sichere Postversorgung in ganz Deutschland zu gewährleisten und verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Knapp zwei Jahre hat der „Prozess zur Erarbeitung des neuen Postrechts“ laut Reinhard Houben, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, gedauert. Nun sei es gelungen, einen Kompromiss zu finden. Die Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmte dem Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Postrechts“ (Postrechtsmodernisierungsgesetz) zu. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Die Linke und BSW enthielten sich. Im Juli soll noch der Bundesrat zustimmen. Dann kann das Gesetz verabschiedet werden.
Wer künftig Pakete ausliefern will, muss sich bei der Bundesnetzagentur registrieren und sich einer Prüfung unterziehen. Dabei wird untersucht, ob das Unternehmen bestimmte Anforderungen wie zum Arbeitsschutz oder Mindestlohn erfüllt. „Das teilweise herrschende System von Ausbeutung, Schwarzarbeit und Kriminalität werden wir beenden“, kündigte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) an. Subunternehmen müssen nach drei Monaten und danach alle zwölf Monate auf Zuverlässigkeit überprüft werden. Die Bundesregierung will mit diesem Schritt verhindern, dass Subunternehmer die Arbeitnehmerrechte umgehen.
Zwei-Personen-Zustellung ab 20 Kilogramm Paketgewicht
Die Arbeitszeiten der Beschäftigten sollen künftig digital erfasst werden. Eine Kennzeichnungspflicht für Pakete ab zehn Kilogramm Gewicht und eine verpflichtende Zwei-Personen-Zustellung ab 20 Kilogramm – sofern es kein anderes „geeignetes technisches Hilfsmittel“ gibt – ist ebenfalls vorgesehen.
Empfänger von Briefen müssen bald länger auf ihre Post waren. Das Gesetz sieht geänderte Zustellzeiten vor. Standardbriefsendungen sollen zu 95 Prozent am dritten Werktag nach Einwurf und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Dafür werden Nachtflüge für den Transport von Briefen eingestellt – was dem Klimaschutz zugutekommt. Auch ein freiwilliges Label für nachhaltige Postdienstleister ist geplant.
BdKEP: Länder sollen dem Gesetz zustimmen
Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) begrüßt die Pläne der Bundesregierung. Der BdKEP-Vorsitzende Andreas Schumann appelliert an die Bundesländer, dem Postrechtsmodernisierungsgesetz im Bundesrat zuzustimmen. „Das Tätigkeitsverbot für nicht im Anbieterverzeichnis eingetragene KEP-Unternehmen, die umfangreichen Nachweis- und Auditpflichten sowie empfindliche Bußgelder sind geeignet, die Einhaltung der Regelwerke besonders zu den Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Mit den Weiterentwicklungen beispielsweise zu den Themen Nachhaltigkeit, Anwendung von Normen, Stärkung des Wettbewerbs und des Mittelstandes bildet das Gesetz eine solide Grundlage für die kommenden Veränderungen im Postmarkt“, so Schumann.