CEMT-Genehmigungen für 2020

23. Aug. 2019
Die Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für 2020 können jetzt angefordert werden. Die Anträge sind an die Außenstellen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) zu richten, und zwar bis spätestens 1. Oktober 2019. An diesem Tag ist Antragsschluss.
Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr
CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedsstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, außerdem eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten.
Mindestens Standard „Euro IV sicher“
In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation gilt allerdings nur eine begrenzte Anzahl der CEMT-Genehmigungen. CEMT-Genehmigungen, mit Ausnahme derjenigen, die in Österreich und der Russischen Föderation gelten, können nur auf Fahrzeugen eingesetzt werden, die mindestens dem Standard „Euro IV sicher“ gemäß CEMT-Resolution entsprechen.
Alle CEMT-Genehmigungen, die in Österreich und der Russischen Föderation gelten, können ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt werden, die mindestens dem Standard „EURO V sicher“ gemäß CEMT-Resolution entsprechen.
CEMT-Jahresgenehmigungen
CEMT-Jahresgenehmigungen werden grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei CEMT-Mitgliedsstaaten erteilt, soweit die Gemeinschaftslizenz nicht auf dem gesamten Beförderungsweg eingesetzt werden muss.
Hinreichende Nutzung
Die CEMT-Genehmigung wird generell wiedererteilt, wenn der Antragsteller die Genehmigung im Bewertungszeitraum (1. September 2018 bis 31. August 2019) hinreichend genutzt hat. Diese hinreichende Nutzung ist bei Fahrten gegeben, bei denen der Be- und/oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedsstaat lag, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt – oder bei denen ein CEMT-Mitgliedsstaat, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt, transitiert wurde.
Für eine Wiedererteilung von CEMT-Genehmigungen, die in Österreich, Italien oder Griechenland gelten, muss im Bewertungszeitraum jeweils mindestens eine Beförderung zwischen Österreich, Italien oder Griechenland und einem CEMT-Mitgliedsstaat durchgeführt worden sein, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt.
Russische Föderation
Für die Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen, die in der Russischen Föderation gelten, müssen Beförderungen im Dreiländerverkehr in oder aus der Russischen Föderation nachgewiesen werden, bei denen Deutschland nicht auf verkehrsüblichem Weg durchfahren wurde und für deren Beförderungsverlauf keine Dreiländerverkehrsgenehmigungen zur Verfügung standen.
Eventuell Nachweis erforderlich
Im Neuerteilungsverfahren können Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz grundsätzlich zunächst maximal zehn CEMT-Jahresgenehmigungen beantragen, soweit sie glaubhaft versichern, dass sie im Jahre 2020 CEMT-Beförderungen durchführen wollen. Die bisher durchgeführten grenzüberschreitenden Beförderungen sind unter Umständen nachzuweisen.