Corona: Keine Lkw-Fahrverbote in Hessen

16. Dez. 2020 Newsletter / Recht & Steuern / Transport & Verkehr
Das hessische Verkehrsministerium erlässt eine pauschale Ausnahmegenehmigung sonn- und feiertags für den Transport des Corona-Impfstoffs. Sie gilt auch für den Transport von Kühlsystemen, Impfbestecken und sonstigem Bedarf der Impfzentren und ist vorerst bis zum 30. Juni 2021 befristet.
Impfstoffe für Impfzentren bereitstellen
„Wir treffen alle Vorkehrungen, dass die Impfzentren unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen können, sobald die Impfstoffe zur Verfügung stehen“, sagt Minister Al-Wazir. „Voraussichtlich werden sie auch an Sonn- und Feiertagen beliefert werden müssen. Das Interesse der Allgemeinheit an einem unterbrechungsfreien Betrieb wiegt in diesem Fall schwerer als der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.“ Lkw über 7,5 Tonnen dürfen in Deutschland an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr normalerweise nicht gewerblich verkehren. Dabei gilt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, etwa für den Transport leichtverderblicher Güter.