Corona-Pandemie: Einschränkungen an den Grenzen

24. März 2020
Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Grenzübertritt an den Landesgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich.
Nach Angaben des Bundespolizeipräsidiums gilt dies sowohl für den Pkw-Individualverkehr als auch für den Güterverkehr mit Lkw. In wichtigen Ausnahmefällen, beispielsweise erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, kann die Bundespolizei den Grenzübertritt ausnahmsweise auch an anderen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.
Zugelassene Grenzübergangsstellen
Die Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) findet sich
Nach Angaben der Bundespolizei wird die Umgehung der Grenzkontrolle an der sogenannten grünen Grenze sanktioniert, dies gelte auch bei Nutzung nicht in der Liste aufgeführter grenzüberschreitender Straßen oder Wege. Außerdem wird der Grenzübertritt verhindert oder unterbunden. Für den Fall eines Verstoßes können erhebliche Zwangsgelder angedroht werden.
Sanktionen drohen
Auch die Grenzen nach Polen und Tschechien dürfen laut der Behörde nur an den durch die polnischen und tschechischen Behörden benannten Grenzübergangsstellen überschritten werden. Bei Verstoß drohen Sanktionen nach dem Recht der Nachbarstaaten.