Dänemark verbietet Lkw-Auflieger auf der Bahn

09. Jan. 2019
Als Folge des schweren Zugunglücks am 2. Januar auf der Storebælt-Brücke haben die dänischen Behörden den Transport von Lkw-Aufliegern auf Taschenwagen verboten – und zwar für das gesamte dänische Eisenbahnnetz.
Laut einer Mitteilung der dänischen Behörde für Verkehr, Bau und Wohnungswesen gilt das Verbot für alle Güterzüge, die noch nicht verladen und vorbereitet sind. Das Verbot, das die Beförderung von Sattelaufliegern auf Taschenwagen untersagt, soll in zwei Wochen erneut geprüft werden. Anschließend werde die Behörde prüfen, ob das Verbot aufrechterhalten werden soll. Nach Angaben der Behörde habe ein Risikotest Probleme bei der Sicherung der Auflieger gezeigt. Ein Unfalluntersuchung habe festgestellt, dass bei der Verbindung von Auflieger und Taschenwagen der Königszapfen nicht fest verriegelt habe.
Eisenbahnunternehmen, die von dem Verbote ausgenommen werden wollen, müssen nach Mitteilung der Behörde einen Nachweis über die Sicherheit ihrer Züge erbringen. Dazu gehören etwa Sachverständigengutachten zur richtigen Montage und Sicherung, dokumentierte Sicherheitsmaßnahmen sowie der Nachweis von Kontrollen im Rahmen des Sicherheitsmanagement des Unternehmens.
Die Verkehrsbehörde hat darüber hinaus die Regeln geändert, bei welchen Windgeschwindigkeiten und wie schnell Güterzüge überhaupt die Brücke über den Großen Belt befahren dürfen. Ab einer Windgeschwindigkeit von 25 Meter pro Sekunde sollen künftig keine Güterzüge mehr fahren dürfen.
Bei dem Zugunglück auf der Storebælt-Brücke am 2. Januar waren acht Menschen gestorben, nachdem ein Schnellzug verunglückt war. Die Behörden gehen demnach davon aus, dass der Schnellzug verunglückte, weil ein Lkw-Auflieger eines entgegenkommenden Güterzugs der DB Cargo herunterfiel und entweder den Schnellzug traf oder der Zug in den Auflieger hineinfuhr.