Das BMV treibt Digitalisierung voran

10. Sept. 2025 Newsletter
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) will verschiedene Gesetzesvorhaben bis Jahresende umsetzen. Geplant sind beispielsweise eine teilautomatische Mautbuchung und eine zentrale Risikoeinstufung.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder machte in Sachen Verkehr und Infrastruktur eine Sommerreise vom Rhein über die Hochmoselbrücke bis zur Eifelbahn und das Ministerium in Berlin veranstaltete einen Tag der offenen Tür. Ebenfalls im August hat das BMV Entwürfe für anstehende Gesetzesänderungen veröffentlicht – einen Referentenentwurf für ein viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften und für eine geplanten Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GükG).
Vorhaben der letzten Regierung
Beide Vorhaben stammen noch aus der letzten Legislaturperiode und fanden aufgrund des abrupten Regierungs-Aus keinen Abschluss. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will die Vorhaben jetzt schnell umsetzen, damit sie bis Ende des Jahres in Kraft treten. Die Änderungen mautrechtlicher Vorschriften beinhalten insbesondere die Möglichkeit eines teilautomatischen Verfahrens: Damit kann die Lkw-Maut zukünftig über das Echtzeitrouting eines mobilen Geräts erfasst werden, zum Beispiel mit einem Handy. Die Vorteile ergeben sich laut einem Sprecher des BMV in erster Linie für Unternehmen, die mit ihren mautpflichtigen Fahrzeugen nur gelegentlich mautpflichtige Straßen benutzen und keine On-Board-Unit zur automatischen Abbuchung in ihre Fahrzeuge eingebaut haben.
Stornierung entfällt
Denn mit der teilautomatisierten Einbuchungsmöglichkeit ist es nicht mehr notwendig, vor Fahrtantritt den Streckenverlauf für die manuelle Einbuchung ins Mautsystem festzulegen. Auch eine Stornierung von bereits gebuchten Strecken, die etwa wegen Staus nicht wie geplant zurückgelegt werden können, entfällt.
Die neue Variante bietet daher gegenüber der manuellen Buchung über das Internet oder per Toll Collect-App mehr Flexibilität und kann darüber hinaus auch einen Beitrag zur weiteren Digitalisierung der Lkw-Maut sowie zum Bürokratieabbau leisten. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Fahrzeuggeräten verfügen etwa Handy über keine mautspezifische Hardware für die Nahbereichskommunikation (Dedicated Short Range Communication – DSRC) mittels Mikrowellentechnik. Deswegen muss im Rahmen der Einführung der teilautomatisierten Einbuchungsmöglichkeit auch die Rechtsgrundlage für eine wirksame Kontrolle geschaffen werden. Die technische Umsetzung wird von Mautbetreiber Toll Collect vorgenommen, eine notwendige Anpassung der Lkw-Maut-Verordnung soll laut BMV in einem separaten Rechtsetzungsverfahren vorgenommen werden.
Auch eine Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) steht an, um es an geändertes EU-Recht, insbesondere an Vorgaben aus dem sogenannten Mobilitätspaket I (Verordnung (EU) 2020/1055), anzupassen – daher ist eine gewisse Eile geboten, sonst droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Dabei werden insbesondere die Vorschriften zum Berufs- und Marktzugang sowie zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen angepasst. Nach Angaben des BMV entfällt etwa im Rahmen der Anpassung des GüKG die bisher in Deutschland vorgesehene nationale Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die bereits unionsweit geltende Gemeinschaftslizenz genügt künftig als alleinige Berechtigung zur Durchführung von Güterkraftverkehr im Inland. „Durch die Abschaffung der nationalen Erlaubnis wird das Genehmigungsverfahren vereinfacht und vereinheitlicht. Der Besitzstand von Inhabern nationaler Erlaubnisse wird durch eine lange Übergangsfrist zur Weitergeltung der Erlaubnis gewahrt“, teilt eine Sprecherin des Verkehrsministeriums auf Anfrage der Fachzeitung trans aktuell mit.
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