OLG Stuttgart: Richter erlaubt Dashcam als Beweismittel

18. Juli 2017
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat als erstes Obergericht eine Autokamera als Beweismittel in einem Schadenersatzprozess zugelassen. Nur mithilfe der Aufnahmen konnte ein Unfall aufgeklärt werden.
Der Unfall ereignete sich an einer Engstelle: Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, fuhr der Kläger an rechts parkenden Autos vorbei. Die Fahrerin eines entgegenkommenden Fahrzeugs sah ihn zu spät, sodass eine Kollision mit mehreren Tausend Euro Blechschaden die Folge war. Auf den Bildern der Dashcam konnte man erkennen, dass die Fahrerin das Steuer in letzter Sekunde nach rechts riss. Zudem lieferten die Aufzeichnungen die Geschwindigkeit des Wagens.
Die Mehrheit der Gerichte plädiert mittlerweile für den Einsatz der Dashcams, Gegenstimmen mahnen jedoch den Datenschutz an. Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag setzte sich zuletzt für Kameras ein, deren Aufnahmen nach kurzer Zeit überschrieben werden.