Telematikdaten: Gatehouse forciert Rechtekatalog
Der Transfer von Telematikdaten nimmt zu. Doch wem gehören welche Daten? Plattform-Anbieter Gatehouse regt daher einen Rechtekatalog für Spediteure an.
Plattformen, auf denen die Informationen aus der Wertschöpfungskette zusammenfließen, liegen im Trend. Neben den etablierten Anbietern wie Gatehouse, NIC-base oder Agheera tummeln sich mittlerweile auch Lkw-Hersteller wie Daimler mit Fleetboard und MAN mit RIO auf diesem Feld. Doch trotz dieses Hypes ist die Rechtslage beim Transfer von Telematikdaten nach wie vor ungeklärt. Viele Speditions- und Transportunternehmen sind daher – aus nachvollziehbaren Gründen – bei der Weitergabe von digitalen Informationen sehr zögerlich.
Der dänische Datenintegrator Gatehouse Logistics ist jedoch von den Vorteilen der Nutzung von Telematikdaten durch alle Marktteilnehmer überzeugt. Das Unternehmen hat daher einen Rechtekatalog angeregt, der den Datenmissbrauch verhindern soll (siehe unten). Zwar sieht auch Gatehouse das Aggregieren der Daten als Erfolgsgarant einer Industrie 4.0 – allerdings brauche es dafür klare Regeln in Bezug auf die Datennutzung für alle ¬Mitwirkenden.
Alle Marktteilnehmer sind untereinander verbunden
"Die Logistik-Industrie bewegt sich in Richtung eines Zeitalters, in dem alle Marktteilnehmer verbunden sind", sagt Jesper Bennike, Geschäftsführer von Gatehouse Logistics. Es sei daher für alle wichtig, jetzt damit zu beginnen, die Telematikdaten etwa zum Standort eines Fahrzeugs innerhalb der Lieferkette zu teilen. "Wir als unabhängiger Datenintegrator glauben daran, dass Spediteure mithilfe eines etablierten Rechtekatalogs eine Sorge weniger in Bezug auf die Weitergabe ihrer Tourdaten haben werden", erklärt er.
Der vorgestellte Rechtekatalog soll Spediteure (hier als Datenlieferanten bezeichnet) dazu ermutigen, ihre Telematikdaten mit Dritten und dem Endkunden (hier als Datenbezieher bezeichnet) zu teilen. Denn nur wenn dieses als Standardprozess in dem Betriebsablauf angesehen werde, könne sich die Industrie 4.0 durchsetzen. Sind die kommerziellen Interessen der Spediteure hingegen nicht geschützt, droht der Trend des vereinten Datenflusses zu versanden.
Der Rechtekatalog
• Der Datenlieferant ist der alleinige Besitzer der Telematikdaten, die sich auf die Ladung beziehen, und er behält zu jedem Zeitpunkt die Datenhoheit seiner Daten
• Der Datenlieferant hat das alleinige Recht zubestimmen, ob und welche seiner Daten vom Datenbezieher verwendet werden dürfen
• Der Datenlieferant kann die Erlaubnis zur Nutzung seiner Daten bezüglich einer Tour zu jedem Zeitpunkt widerrufen
• Der Datenlieferant hat das Recht zu verlangen,dass seine Telematikdaten Datenbeziehern entlang der Lieferkette nur über gesicherte Netzwerke zur Verfügung gestellt werden dürfen
• Der Datenlieferant hat das Recht zu verlangen, dass nur der Teil der Daten, der sich direkt auf eine spezifische Tour bezieht, an Dritte weitergeleitet wird
• Der Datenlieferant hat das Recht, den Prozess der Datenweitergabe in Bezug auf Touren, Fahrzeuge, Zeitpunkt und Ort selbstständig oder mithilfe von durch ihn beauftragte, unabhängige Dritte zu kontrollieren
Das Unternehmen
• Gatehouse Logistics wurde 1992 von Michael Bondo Andersen gegründet
• Geschäftssitz ist im dänischen Nørresundby
• Die GH-Track-Plattform ist dazu konzipiert, die Telematikdaten der unterschiedlichsten Systeme zusammenzuführen
• Ziel ist es, Transparenz über die gesamte Transportkette zu schaffen