DB und EVG: Schlichtungsverfahren läuft

17. Juli 2023 Newsletter / Transport & Verkehr
Das Schlichtungsverfahren im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft EVG hat heute begonnen. Die EVG hat die Juristin und frühere Politikerin Prof. Dr. Heide Pfarr als Schlichterin benannt. Für die Deutsche Bahn schlichtet der frühere Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.
Schlichtung läuft bis Ende des Monats
„Ziel ist, dass wir bis Ende des Monats eine Schlichtungsempfehlung haben“, sagt EVG-Vorstand Frank Hauenstein. Für die Zeit der Schlichtung ist Vertraulichkeit vereinbart. Allerdings will die Gewerkschaft einen möglichen Schlichterspruch nicht ohne Weiteres akzeptieren. Aktuell laufen die Vorbereitungen für eine Urabstimmung. Der Bundesvorstand will nach der Schlichtung die Empfehlung bewerten. Über diese Bewertung entscheiden die betroffenen Beschäftigten in der Urabstimmung. „Es bleibt für uns dabei, dass am Ende die Mitglieder das letzte Wort haben“, erklärt Hauenstein. Bis zum Ende der Urabstimmung Ende August sind Warnstreiks ausgeschlossen.
Deutsche Bahn: Schlichterspruch ist nicht bindend
„Wir begrüßen die Entscheidung der EVG, in ein Schlichtungsverfahren einzusteigen, um den Tarifkonflikt beizulegen. Wir werden nun Ablauf und Prozess besprechen“, heißt es seitens der DB. Der Konzern weist seinerseits ebenfalls darauf hin, dass keine der beiden Tarifparteien an den Schlichterspruch gebunden sind.
EVG droht mit langen Streiks
Für den Zeitraum der Schlichtung ist zwar Vertraulichkeit vereinbart – Säbelrasseln gehört aber dennoch zum Handwerkszeug. So heißt es seitens der EVG, dass im Falle des Scheiterns, unbefristete Streiks drohen. Das wäre dann der Fall, wenn bei der geplanten Urabstimmung 75 Prozent der Wahlberechtigen für die Arbeitsniederlegung stimmen.
Was die DB bietet und die EVG fordert
Die EVG fordert 650 Euro mehr pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Bahn bietet in 2 Stufen in Summe 400 Euro pro Monat mehr, die Laufzeit soll bei 27 Monaten liegen. Hinzu käme eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.850 Euro.