„California Proposition 65“ warnt Verbraucher vor Schadstoffen
Vom 30. August 2018 an gelten in Kalifornien verschärfte Regeln für das Anbringen von Warnhinweisen auf Verbraucherprodukten. Deutsche Hersteller von Verbraucherprodukten, die auch für den kalifornischen Markt produzieren, sollten sich unverzüglich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und Maßnahmen ergreifen, raten die Chemikalien-Experten von DEKRA.
Bisher war es ausreichend, eine allgemeine Warnung am Produkt anzubringen, um die Anforderungen der California Proposition 65 zu erfüllen. Ab dem 30. August 2018 muss aber unter anderem mindestens ein Stoff konkret genannt werden, dem der Verbraucher ausgesetzt ist. Wegen Verstößen gegen die Verordnung werden in Kalifornien jedes Jahr von spezialisierten Anwaltskanzleien hunderte Gerichtsverfahren angestrengt, die häufig zu massiven Geldstrafen für die Hersteller führen.
Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie sich viel detaillierter mit den Anforderungen und den regulierten Stoffen auseinandersetzen müssen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Um den Aufwand hierfür in vertretbaren Grenzen zu halten, sollte eine intelligente Kombination von Lieferantenerklärungen, materialbezogener Risikobeurteilung und Laboranalytik gewählt werden, rät DEKRA.