Kfz-Prüforganisationen brauchen Zugang zu relevanten Fahrzeugdaten „over the air“

22. Feb. 2019
Datenübertragung zwischen Fahrzeugen und ihrer Umwelt findet mehr und mehr nicht nur über die eingebaute Diagnose-Schnittstelle statt, sondern drahtlos („over the air“), zum Beispiel über die in Fahrzeugen verbauten Mobilfunkanschlüsse. Aus Sicht der unabhängigen Prüforganisationen für Kraftfahrzeuge in Deutschland muss für die periodische Fahrzeugüberwachung der Zugang zu den relevanten Fahrzeugdaten – auch über die drahtlose Verbindung – gewährleistet sein. Gemeinsam haben DEKRA, der TÜV-Verband und seine Mitglieder, GTÜ und KÜS sowie die Fahrzeug-Systemdaten GmbH (FSD) ihre Positionen zum Thema formuliert.
„Die unabhängige Fahrzeugüberwachung kann im digitalen Zeitalter nur auf der Grundlage eines direkten und unabhängigen Zugangs zu den prüfungsrelevanten Daten und Diagnosefunktionen im Fahrzeug funktionieren“, so DEKRA Vorstandsmitglied Clemens Klinke. „Wenn die berechtigten Stellen – allen voran die Überwachungsinstitutionen – hoheitliche Aufgaben erfüllen sollen, dann brauchen sie dazu diskriminierungsfreien Zugriff auf diese Daten.“
Um den Zugang zu den Daten, ihre Speicherung und Verwaltung zu organisieren, sprechen sich die Fahrzeugüberwacher für eine herstellerunabhängige Fahrzeugdatenplattform als Datentreuhändermodell aus, ein so genanntes „Trust Center“. Es soll von einer beliehenen Stelle betrieben werden. „Damit würde sichergestellt, dass nur autorisierte Berechtigte auf sensible Daten zugreifen können“, so der DEKRA Vorstand. „Der Zugriff des Trust Centers auf die Fahrzeugdaten muss aus unserer Sicht unabhängig von den Servern der Fahrzeughersteller sein.“
Der gesamte Prozess, wie die Daten vom Trust Center weitergegeben werden, muss nach Ansicht der Überwachungsbranche zertifiziert und standardisiert werden. Außerdem wollen ihn die Prüforganisationen in den internationalen Vorschriften zur Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle verankert sehen. „Alle sicherheits- und umweltrelevanten Systeme müssen über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft werden können – im Hinblick auf Beschädigungen, Fehlfunktionen und Manipulationen“, erklärt Klinke. „Das bedeutet: Schon bevor ein Fahrzeugmodell auf den Markt kommt, muss bei der Typgenehmigung berücksichtigt werden, wie die Systeme später bei der Fahrzeugüberwachung geprüft werden können.“
Grundsätzlich stehen die Überwacher auf dem Standpunkt, dass der Fahrzeugnutzer die Hoheit über die Übermittlung und Verwendung der Daten haben – es sei denn, der Zugriff auf die Daten ist für hoheitliche Zwecke, wie etwa die periodische Fahrzeugüberwachung, gesetzlich festgeschrieben.
Langfristig sieht die Überwachungsbranche in einer kontinuierlichen Fahrzeuguntersuchung „over the air“ eine sinnvolle Ergänzung zur periodischen Fahrzeugüberwachung. „Das wird zum Beispiel im Hinblick auf die Überprüfung von Software-Updates in Zukunft ein wichtiges Thema, um jederzeit die Fahrzeugsicherheit und die Umweltverträglichkeit sicherzustellen“, so Klinke.