DEKRA: Führerschein-Kenntnisse regelmäßig auffrischen
Hand aufs Herz: Wer kennt 30 Jahre nach der Fahrprüfung noch wirklich alle aktuellen Regeln im Straßenverkehr? Zuletzt brachte die Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2021 einen Schub an Neuerungen. Die Experten von DEKRA empfehlen, das Führerscheinwissen regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.
„Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss die geltenden Regeln kennen und einhalten. Vor allem für Führerschein-Inhaber schließt das auch ein, sich laufend über Neuerungen im Verkehrsrecht zu informieren. Für Nicht-Wissen gibt es keinen Rabatt“, erklärt Thomas Riedel, Leiter des Bereichs Fahrerlaubniswesen bei DEKRA.
Allein mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2021 trat eine ganze Reihe von Neuerungen in Kraft. So gilt z.B. seitdem beim Überholen von Radfahrenden ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerorts. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Hinzu kommt ein Halteverbot auf Schutzstreifen für Radfahrer sowie viele neue Verkehrszeichen. Der Bußgeldkatalog wurde insbesondere für Tempoverstöße verschärft. Außerdem gibt es härtere Sanktionen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse im Stau.
Ersterwerb vor einem halben Jahrhundert
Es kommt aber nicht nur laufend Neues auf die Fahrerlaubnis-Inhaber zu, der Zahn der Zeit nagt auch am Prüfungswissen von einst. Von den mehr als 48 Millionen Fahrerlaubnis-Inhabern in Deutschland ist deutlich mehr als die Hälfte (57 Prozent) über 45 Jahre alt. Der erstmalige Erwerb des Führerscheins dürfte bei ihnen meist rund 25 Jahre zurückliegen, bei den Älteren durchaus auch mehr als ein halbes Jahrhundert. In dieser Zeit kann manches in Vergessenheit geraten.
Hinzu kommt die Einführung neuer Technologien, die die Bereitschaft erfordert, Neues zu lernen. Damit Fahrerinnen und Fahrer das Sicherheitspotenzial von Assistenzsystemen im Auto auf die Straße bringen können, brauchen sie Grundkenntnisse in der Handhabung der neuen Technik – so wie die Führerschein-Aspiranten von heute. Bei ihnen werden solche Kenntnisse bei der Fahrerlaubnis-Prüfung schon seit Mitte des Jahres 2022 verlangt.
Einmal Gelerntes nicht in Stein gemeißelt
„Wie im Beruf ist auch im Straßenverkehr lebenslanges Lernen gefragt. Das einmal Gelernte ist nicht in Stein gemeißelt. Wir müssen manche überholte Regel über Bord zu werfen und offen für Neues sein“, unterstreicht DEKRA Experte Riedel. „Wir empfehlen, das Wissen über die Regeln im Straßenverkehr in regelmäßigen Abständen aufzufrischen. Wer häufiger auf Regelungen oder Beschilderungen stößt, die Stirnrunzeln verursachen, ist gut beraten, sich etwas genauer damit zu beschäftigen.“
Schließlich war es noch nie so einfach, sich über Neues und Geändertes zu informieren. Im Internet kommt man mit wenigen Suchbegriffen meist schnell ans Ziel. Auch wer regelmäßig in die Zeitung schaut, wird in der Regel zumindest über die wichtigsten Neuerungen informiert sein.
Wer es genauer wissen will und verschüttetes Wissen aktualisieren möchte, kann sich eine Führerschein-App auf dem Smartphone installieren oder ganz klassisch zum Buch greifen. Sind Informationen aus erster Hand gefragt, kann man bei einer Fahrschule an ausgewählten Lektionen des theoretischen Unterrichts teilnehmen oder Auffrischungs-Fahrstunden buchen.