Gebrauchtwagen: Kaufen Sie nicht die sprichwörtliche Katze im Sack

07. Mai 2020
Gebrauchtwagen stehen hoch im Kurs. Mehr als sieben Millionen Fahrzeuge wechseln in Deutschland jedes Jahr den Besitzer. Oft locken Schnäppchen-Preise und attraktive Ausstattungspakete, doch beim Kauf aus zweiter Hand kann auch viel schief gehen: Die Palette reicht von versteckten Mängeln über hohen Reparaturbedarf bis hin zu einer Unfall-Vorgeschichte oder Defekten an der Elektronik.
Michael Tziatzios, Gebrauchtwagenexperte von DEKRA, empfiehlt genau hinzuschauen und sich möglichst gut abzusichern: „Lassen Sie sich nicht vom schönen Schein täuschen. Ganz typisch sind Blender, die es darauf anlegen, dem Käufer mit einer Mega-Optik den Kopf zu verdrehen. Dann zeigen sich später schlecht reparierte Unfallschäden, Elektronikprobleme oder überhöhte Laufleistungen.“
Ein gründlicher Fahrzeugcheck ist daher Pflicht für jeden, der beim Gebrauchtwagenkauf kein Geld in den Sand setzen will. Allerdings kann der normale Autofahrer viele Mängel nur schwer erkennen. „Nehmen Sie zur Besichtigung einen Fachmann mit, der weiß, wo die Problemzonen des Fahrzeugs liegen, und verzichten Sie nicht auf eine Probefahrt“, empfiehlt Tziatzios. Wer keinen Bekannten mit Fachkenntnis hat, kann auch den Rat neutraler Profis von Prüforganisationen oder Automobilclubs einholen.
Auf die Vorgeschichte kommt es an
Die in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen sind aktuell im Schnitt 6,2 Jahre alt – eine Zeit, in der viel passieren kann. „Versuchen Sie deshalb, möglichst viel über die Vorgeschichte des Autos herauszufinden. Checken Sie die Herkunft des Fahrzeugs und die Zahl der Vorbesitzer. Je mehr es sind, umso mehr Vorsicht ist geboten“, so der Fachmann. Serviceheft und Werkstattrechnungen zeigen, wie genau es der Besitzer mit der Wartung genommen und ob er wichtige Arbeiten wie den Wechsel des Zahnriemens rechtzeitig durchgeführt hat. Hier findet man auch Hinweise, ob der angezeigte Kilometerstand stimmen kann.
Gewährleistung, Garantie und Gebrauchtwagen-Check
Zwischen dem Kauf von Privat oder beim Händler gibt es einen wichtigen Unterschied. Beim Privatkauf gilt normalerweise die Regel „Gekauft wie gesehen“, das bedeutet den Ausschluss jeder Garantie. Beim gewerblichen Händler dagegen gibt es eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr. Tritt in den ersten sechs Monaten ein Mangel auf, muss der Händler zudem nachweisen, dass der Defekt beim Kauf nicht vorlag. Achtung: Hüten Sie sich vor Tricksern, die Ihnen fälschlicherweise einen Privatkauf unterjubeln wollen. Last but not least statten viele Autohäuser ihre Gebrauchtwagen zusätzlich mit einer Garantie aus.
Ein zusätzliches Sicherheitsplus beim Gebrauchtwagenkauf bietet ein neutraler Fahrzeugcheck durch einen unabhängigen Sachverständigen. DEKRA hat dafür einen Check entwickelt, der in den drei Bereichen Technik, Karosserie und Elektroniksysteme mehr als 80 Prüfbereiche unter die Lupe nimmt. Schließt das Fahrzeug alle drei einzeln buchbaren Module erfolgreich ab und besteht es die Hauptuntersuchung, wird es mit dem DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge ausgezeichnet.
Steuergeräte-Check immer wichtiger
„Vor allem bei der Elektronik heißt es: Augen auf! Wer hier nicht aufpasst, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen“, warnt Tziatzios. Grund ist die Armada von elektronischen Sicherheits- und Komfortsystemen, die in modernen Fahrzeugen verbaut ist. „Ohne einen speziellen Systemcheck lässt sich oft nicht feststellen, ob ein teures Elektroniksystem noch richtig funktioniert oder nicht.“ Ein neuer Airbag schlägt mit rund 800 Euro zu Buche, ein Steuergerät ab 1.300 Euro und ein ESP/ASR-System je nach Typ zwischen 600 und 2.000 Euro. Weiteres Plus: Die Steuergeräte-Diagnose kommt oft auch Tachotricksern auf die Spur.
Schriftlicher Kaufvertrag
Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen des Verkäufers, sondern halten Sie alle wichtigen Aspekte schriftlich im Kaufvertrag fest. Dazu gehört neben der Laufleistung insbesondere die Unfallfreiheit. Fragen Sie explizit nach reparierten Unfallschäden und lassen Sie sich die Unfallfreiheit schriftlich bestätigen. Prüfen Sie die Identität des Fahrzeugs anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer und lassen Sie sich alle wichtigen Unterlagen inklusive Werkstattrechnungen und Radio-Code aushändigen. Wird das Fahrzeug erst einige Zeit nach der Besichtigung übergeben, achten Sie auch darauf, ob die vereinbarte Ausstattung komplett ist.