DEKRA: Geldwäscheprävention im Kfz-Handel

25. Aug. 2021 Newsletter
Aufgrund des hohen Handelsvolumens ist der Kfz-Handel im Fokus der Behörden, wenn es um Geldwäsche geht. Unternehmer haben durch das Geldwäschegesetz (GwG) umfangreiche Sorgfalts- und Mitteilungspflichten. DEKRA empfiehlt Autohäusern, die Maßnahmen zu Geldwäscheprävention durch externe Fachleute absichern zu lassen, um das Unternehmen vor Missbrauch zu schützen.
Unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der Herkunft von Einnahmen. Die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) an Unternehmer sind umfassend und vielschichtig: unter anderem die Implementierung eines Risikomanagements, das Benennen eines geschulten Geldwäschebeauftragten sowie interne Sicherheitsmaßnahmen.
Gerade der Kfz-Handel muss sich mit den geldwäscherechtlichen Regelungen befassen. Er muss zudem prüfen, inwiefern das Unternehmen von den Vorschriften erfasst wird und welche Pflichten mit den Kunden beachtet werden müssen. Bei Nichtbeachtung des GwG drohen hohe Strafen.
DEKRA rät zu einem ganzheitlichen Ansatz, der über die Anforderungen des GwG hinausgeht und die Thematik des Datenschutzes einbezieht. Um die Einhaltung des GwG sicherzustellen, analysieren DEKRA Experten das Unternehmen anhand eines definierten Maßnahmenkataloges. Anschließend unterstützen Experten die Händler bei der Implementierung der gesetzlichen Anforderungen.
Zudem stellt DEKRA einen nach dem GwG geforderten Geldwäschebeauftragten, der die Verantwortung für die Einhaltung der geforderten Maßnahmen übernimmt und das Unternehmen unterstützt. Ergänzend bieten die Berater Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte, um im Sinne des GwG Geldwäscheprävention auf allen Ebenen zu realisieren. Die Schulungen können mit der DEKRA Datenschutz-Software SafeD zeitlich und räumlich unabhängig durchgeführt werden.
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DEKRA bietet auch Webinare zum Geldwäschegesetz an
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