DEKRA: Großbritannien hat jetzt eigenes Chemikalienrecht

19. Aug. 2021 Newsletter
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende des Übergangszeitraums endete auch die Gültigkeit der EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) in Großbritannien. Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein eigenes „REACH“-Gesetz für das Vereinigte Königreich. Unternehmen bleiben noch rund zwei Monate bis zur nächsten wichtigen Frist, so die Chemikalienexperten von DEKRA.
Mit dem Vollzug des Brexit trat in Großbritannien ein eigenes REACH-Gesetz in Kraft, und Registrierungen nach EU-REACH haben dort ihre Gültigkeit verloren. Britische Unternehmen müssen nach dem Ablauf von Übergangsfristen vollständige UK-REACH-Registrierungen einreichen. EU-Exporteure müssen einen UK-Alleinvertreter benennen, um auf dem britischen Markt agieren zu können.
UK-REACH wird in mehreren Schritten eingeführt. 2021 müssen Inhaber von Registrierungen sowie Unternehmen, die bisher von der REACH-Registrierung ihrer Lieferanten abgedeckt waren, eine erste Meldung an die britische Behörde HSE machen. Dann können sie von einer Übergangsfrist profitieren, die je nach jährlicher Menge und Gefährlichkeit des Stoffs zwei bis sechs Jahre beträgt. Dann muss ein vollständiges Registrierungs-Dossier eingereicht werden.
Bis zum 27. Oktober 2021 müssen Unternehmen, die bisher als nachgeschaltete Anwender Stoffe und Gemische von EU-Registranten beziehen oder deren Importe von EU-Alleinvertretern gemäß REACH Art. 8 abgedeckt sind, eine sogenannte „Downstream User Import Notification“ (DUIN) einreichen. Hierzu müssen Sie ebenfalls beim neuen britischen „Comply With REACH“-System ein Konto einrichten und dort eine einfache Meldung über die existierenden Lieferungen abgeben.
Alternativ kann der EU-Lieferant auch einen britischen Alleinvertreter benennen, der die DUIN-Meldung und die Registrierung für den Stoff durchführt. Damit vermeidet er, dem Importeur die Rezeptur des Gemischs offenlegen zu müssen.
DEKRA unterstützt seit mehr als 30 Jahren Unternehmen bei den zahlreichen Pflichten des Chemikalienrechts. DEKRA ist seit über zehn Jahren als Alleinvertreter für Unternehmen in vielen Teilen der Welt tätig und Mitglied im Verband der Alleinvertreter ORO. DEKRA ist mit seiner englischen Niederlassung auch als Alleinvertreter unter UK-REACH tätig.
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