Im März 2007 ist die Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

Anbei erhalten Sie Informationen rund um die Feinstaubplakette: