DEKRA: Dächer auf Sturmsicherheit prüfen
In Zeiten des Klimawandels müssen Hausbesitzer mehr auf die Sturmsicherheit ihres Eigenheims achten als in der Vergangenheit. Darauf weisen die Bau-Sachverständigen von DEKRA hin. Werden durch umherfliegende Dachteile Menschen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt, kann der Hauseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden.
Schäden in Höhe von 3,2 Milliarden Euro durch Stürme, Hagel und Starkregen weist die vorläufige Naturgefahrenbilanz der Deutschen Versicherer für das Jahr 2019 aus. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass Stürme und andere extreme Naturereignisse häufiger und stärker werden“, sagt Andreas Kraus, Experte für Bau und Immobilien bei DEKRA.
Dach im Blick behalten
Vorbeugend empfiehlt der Sachverständige den Hauseigentümern: „Schauen Sie regelmäßig, ob am Dach offensichtliche Schäden, wie zum Beispiel lose oder nicht plan liegende Dachziegel oder lockere Einfassungen vorliegen. Sie können bei Sturm als Angriffsflächen dienen und sich zu größeren Schäden am Dach entwickeln oder zum Eindringen von Nässe führen.“ Bei Auffälligkeiten sollte man zügig einen Termin mit dem Dachdecker vereinbaren, um für das nächste Unwetter gewappnet zu sein.
Ältere Gebäude auf Sturmsicherheit prüfen
In punkto Sturmsicherheit gelten für neuere Gebäude, die nach 2011 erstellt wurden, höhere Anforderungen als davor. „Vor allem bei älteren Gebäuden ist es trotz Bestandsschutz sinnvoll, sie auf Sturmsicherheit überprüfen zu lassen“, betont Kraus. Ob ein Gebäude an einem bestimmten Standort als sturmsicher gelten kann, ob beispielsweise „Biberschwänze“ oder Klammern für Ziegel den auftretenden Windgeschwindigkeiten Paroli bieten können, müsse vom Dachdecker oder in besonderen Fällen durch einen Statiker beurteilet werden. Auf jeden Fall ist eine solche Prüfung und auch die Beseitigung eventueller Mängel eine Sache für den Fachmann.
Eigentümer muss Schaden minimieren
Hat ein Sturm Schäden am Dach hinterlassen, ist rasches Zupacken gefragt, sonst kann es Ärger mit der Versicherung geben. Der Grund: Der Eigentümer ist zur Schadenminimierung verpflichtet. Wird zum Beispiel das Dach aufgerissen, muss er versuchen, das Dach provisorisch abzudichten, damit nicht unnötig viel Regen eindringen kann, bis der Schaden repariert ist. „Daher ist es sinnvoll, für so einen Fall eine Plane vorzuhalten. Aber Vorsicht: Niemand braucht und sollte sich dabei in Gefahr bringen!“
Hauseigentümer in der Haftung
Grundsätzlich muss der Hauseigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge tragen, dass von seinem Gebäude keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Kommen Personen oder Sachen zu Schaden, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
Ist das Haus ausreichend versichert?
„Für den Eigentümer ist es ein ganz wichtiger Punkt zu prüfen, ob das Gebäude überhaupt und ausreichend gegen Sturm- und Hagelschäden versichert ist, denn diese Leistungen sind nicht automatisch in jeder Gebäudeversicherung eingeschlossen“, erklärt der DEKRA Bausachverständige Kraus. Sinnvoll ist auch der Check, ob die Police eine ausreichende Absicherung gegen andere zunehmende Risiken wie Starkregen und Hochwasser vorsieht.