Diabetes: Bundesanstalt für Straßenwesen ändert Regeln für Berufskraftfahrer

05. Juni 2014
Aufgrund der Richtlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durften insulinpflichtige Diabetiker bisher weder einen LKW über 3,5 t oder Kraftomnibus noch ein Taxi fahren. Eine Ausnahme wurde nur dann gewährt, wenn die Betroffenen ein ausführliches medizinisches Gutachten vorlegen konnten, das ihre Eignung belegt hat. Das hat sich nun geändert, denn gemeinsam mit dem Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat die BASt die Vorschriften für Berufskraftfahrer grundlegend überarbeitet.

Zukünftig dürfen zuckerkranke Menschen, die auf Insulin oder orale Antidiabetika wie Sulfonylharnstoffe angewiesen sind, auch Fahrzeuge der Klasse 2 führen. Dazu muss ihr Stoffwechsel über mindestens drei Monate hinweg stabil sein. Darüber hinaus müssen die Fahrer eine Schulung absolvieren und durch regelmäßige fachärztliche Kontrollen nachweisen, dass sie ein gewerblich eingesetztes Fahrzeug sicher lenken können sowie medikamentös richtig eingestellt sind.

Dabei spielt auch die Fahrzeugnutzung eine Rolle: Faktoren wie Termindruck, Arbeitszeiten etc. können das Gefährdungspotenzial maßgeblich beeinflussen. Liegen zudem Folgeschäden, wie z. B. Erkrankungen der Augen, Nieren, Nerven oder der Gefäße vor, ist zusätzlich ein gesondertes verkehrsmedizinisches Gutachten notwendig. Im Fall einer durch Stoffwechselstörungen oder Unterzuckerung bedingten Fahruntauglichkeit können an Diabetes erkrankte Personen die Eignung mittels eines Trainings oder Therapieänderungen zurückerlangen.


LKW-Fahrer mit einem zu niedrigen Blutzuckerspiegel können unter Bewusstseinseintrübungen leiden und die Kontrolle über sich und das Fahrzeug verlieren. Daher gehört der Einfluss von Erkrankungen und Medikamenten auf die Fahrsicherheit auch zu den Themen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung, an der alle Fahrer aufgrund des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes bis September 2014 teilnehmen müssen.

Als staatlich anerkannte Schulungseinrichtung bietet die DEKRA Akademie alle benötigten Kurse in siebenstündigen Einzelmodulen oder als Gesamtpaket von 35 Stunden an – und das auf höchstem Niveau und bundesweit! Interessierte Unternehmen können auch In-house und auf Wunsch mit maßgeschneiderten Inhalten schulen lassen. Die DEKRA Akademie übernimmt auch Ihr Fördermittelmanagement, denn der Gesetzgeber stellt für die Weiterbildung der Mitarbeiter finanzielle Mittel zur Verfügung.