Die Zukunft des Mautvertrags: Drei Möglichkeiten stehen zur Debatte

10. März 2014
Der Vertrag mit dem Betreiber Toll Collect endet im August 2015. Was folgt danach? Drei Möglichkeiten stehen zur Debatte.
„Die Vorbereitungen zur Sicherstellung der Mauterhebung nach diesem Datum laufen“, heißt es aus dem Verkehrsministerium auf Nachfrage ganz allgemein. Nur in welche Richtung sie sich bewegen, welche der drei möglichen Optionen zum Tragen kommt, ist zur Stunde selbst im Dobrindt-Ministerium offen. Option eins: Da gibt es zum einen die Möglichkeit, den Betreibervertrag um bis zu drei Jahre zu verlängern. Option zwei: Der Bund hat auch die Möglichkeit, Toll Collect zu übernehmen. Option drei: Oder er kann ein neues System über eine europaweite Ausschreibung initiieren. Angedacht aber wird wohl auch eine mögliche Kombination einzelner Varianten. Sollte sich der Bund zur Übernahme des Mautbetreibers entschließen, müsste er zeitnah, spätestens sechs Monate vor Vertragsende, die sogenannte Call Option aus dem Betreibervertrag ziehen. Zugleich müssten die Vorbereitungen zur Einbeziehung aller außerörtlichen Bundesstraßen in das Mautsystem anlaufen, also etwa die Erweiterung der digitalen Straßennetzkarten sowie der Aufbau eines Kontrollsystems. Auch der OBU-Austausch in den Lkw müsste forciert fortgesetzt werden. Die Vorteile dieser Übernahme-Variante: Keine Neuausschreibung, kein Systemwechsel, womöglich hin zu einem ausländischen Anbieter. Und Toll Collect -bliebe als deutscher Mautbetreiber erhalten - wenigstens für eine sogenannte „symbolische Sekunde“ bis zu einem eventuellen Weiterverkauf. Dies hatte die Vorgängerregierung ja bereits ins Auge gefasst. Aber auch die Neuausschreibung wurde ja schon mal vorbereitet. Ob freilich, wie im Rahmen der Koalitionsverhandlungen andiskutiert, im Zusammenhang mit der Call-Option-Variante auch gleich das leidige Thema des seit 2004 laufenden Schiedsverfahrens gelöst werden kann oder soll, ist ebenfalls noch offen.
Neuesten Informationen zufolge soll es mit beiden Teilen separat weitergeführt werden. Im ersten Verfahren macht der Bund als Kläger gegen Toll Collect und deren Konsorten im Wesentlichen rund 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz wegen der seinerzeit um 16 Monate verzögerten Mauteinführung sowie rund 1,65 Milliarden Euro wegen diverser anderer Verletzungen des Mautvertrages geltend - zuzüglich Zinsen. Der aktuelle Streitwert soll sich bei rund 5,5 Milliarden Euro bewegen, ist aus eingeweihten Kreisen zu hören. Termin für dieses Verfahren: voraussichtlich Mai 2014. In einem zweiten Verfahren klagt Toll Collect als Betreiberin des Mautsystems gegen den Bund auf Zahlung „angeblich ausstehender Betreibervergütungen“, wie es in einem Ministeriumsbericht heißt. Zusätzlich werden gegenüber dem Bund dem Vernehmen nach „erhebliche Gelder für Leistungen in der Aufbauphase des Mautsystems geltend gemacht, die nicht Gegenstand des Betreibervertrages gewesen sind“. Ins Auge gefasster Termin für dieses Verfahren ist der September 2014.