Diesel-Fahrverbot: Ausnahmen für Lieferverkehr in Stuttgart

01. März 2018
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat bereits ein Konzept zur Umsetzung des Diesel-Urteils. Dieses enthält Ausnahmeregelungen für Fahrzeuge, die von den drohenden Diesel-Fahrverboten ausgenommen sind. „Auch für den Fall von Verkehrsbeschränkungen wird es Ausnahmen geben, die relevante wirtschaftliche und soziale Belange berücksichtigen“, erklärte Hermann.
Er betonte, dass Verkehrsbeschränkungen nur Teil einer umfassenden Strategie zur Luftreinhaltestrategie sein können: „Wir fördern Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr, wir bringen die Nachrüstung von Fahrzeugen voran, wir fördern saubere Fahrzeuge mit Elektroantrieb – nur all das zusammen macht aus Einzeldiskussionen ein tragfähiges Konzept.“ Darüber hinaus möchte Hermann aber auch die Automobilindustrie in die Pflicht nehmen. Diese solle endlich ihrer Verantwortung gerecht werde und für eine zügige Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit einer wirksamen Abgasreinigung sorgen.
Bis insbesondere gewerbliche Flotten entsprechend reagieren können soll das Ausnahmenkonzept sowohl die sozialen als auch die wirtschaftlichen Belange berücksichtigen. So dürfen bis zum 31. Dezember 2021 unter anderem auch weiterhin Fahrzeuge des Liefer- und Linienverkehrs sowie Einsatz-, Hilfs- und Versorgungsfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs in der Landeshauptstadt fahren. Ebenfalls möglich sind Quell- und Zielfahrten von Reisebussen. Darüber hinaus haben auch Taxen und Fahrzeuge im Mietwagenverkehr (mit Genehmigung nach § 49 Abs. 4 PBefG) sowie Carsharing-Fahrzeuge bis zu diesem Datum nichts zu befürchten. Gleiches gilt für den kommunalen Fuhrpark sowie Einsatz- und Bundeswehrfahrzeuge.