Köln und Bonn verhängen Dieselfahrverbote
Die Städte Köln und Bonn müssen ab April 2019 Fahrverbote einführen. Das Kölner Verwaltungsgericht reagierte damit auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
In Köln gilt das Fahrverbot nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln in der gesamten grünen Umweltzone zunächst für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älteren Motoren sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 müsse das Verbot auch Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 5 erfassen.
In Bonn betrifft das Verbot demnach zwei besonders belastete Straßen: Auf der Straße Belderberg dürfen ab April 2019 keine Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren oder älteren Motoren sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3 mehr fahren. Auf der Reuterstraße gelte das Verbot für Euro-5-Diesel und Benziner der Klassen Euro 1 und 2.
Land NRW will Berufung einlegen
Beide Städte hätten den Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten. Das Gericht verpflichtet das Land Nordrhein-Westfalen daher, bis zum 1. April die Luftreinhaltepläne für beide Städte zu ergänzen. Die bestehenden Pläne reichen demnach nicht aus. Das gelte auch für die Entwürfe einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der von der Bezirksregierung Köln entgegen einer entsprechenden Ankündigung noch nicht offengelegt wurde. Die Fortschreibung der Stadt Bonn liege seit dem 15. Oktober offen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will Medienberichten zufolge Berufung gegen das Urteil einlegen.