Drogenkurier: Fahrer darf Führerschein behalten

20. Feb. 2017
Stellt ein Fahrer Drogen zu, darf ihm nicht für den Transport allein der Führerschein entzogen werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes weist die Seite kostenlose-urteile.de hin. Im vorliegenden Fall hat das Landgericht Augsburg einem Beteiligten mit Fahrerlaubnis wegen Beihilfe zum unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 16 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verhängt. Zudem entzog das Gericht ihm die Fahrerlaubnis für zwei Jahre. Der Mann hatte im Auftrag von zwei Mitangeklagten Drogen in seinem Pkw transportiert. Der Angeklagte legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte sehr wohl den Straf- und Schuldausspruch. Dass auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sei hingegen unzulässig. Nach Paragraf 69 Abs. 1 StGB kann eine Fahrerlaubnis nur entzogen werden, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Fahrer kein Fahrzeug führen kann. Das war offenbar nicht der Fall. Die Verkehrssicherheit sei aufgrund des Transportes von Drogen nicht beeinträchtigt. Zudem gebe es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass Drogentransporteure bei Verkehrskontrollen zu besonders riskanter Fahrweise entschlossen seien.