EU-Kommission will Drohnenverkehr reglementieren

19. Juni 2017
Drohnen bringen nicht nur Vorteile, sondern können auch eine Gefahr darstellen. Die EU-Kommission hat daher am Freitag ein Konzeptpapier vorgestellt, um Sicherheit und Umweltfreundlichkeit beim Betrieb von Drohnen zu gewährleisten.
Bis 2019 sollen demnach alle Drohnen und deren Betreiber registriert, elektronisch identifiziert und ihr Betrieb räumlich eingegrenzt werden können. Betroffen wären davon alle Drohnen mit einem Gewicht bis zu 150 Kilogramm in einer Höhe von bis zu 150 Meter reichenden Luftraum („U-Space“). Für die Zukunft müssten jedoch noch weitere U-Space-Dienste und entsprechende Normen entwickelt werden.
„Drohnen bedeuten Innovation, neue Dienste für Bürgerinnen und Bürger, neue Geschäftsmodelle und ein enormes Potenzial für Wirtschaftswachstum. Wir müssen als EU das Steuer in der Hand haben und dafür sorgen, dass unser Markt für Drohnendienste bis 2019 startklar ist“, sagte EU-Kommissarin Violetta Bulc bei der Vorstellung des Vorschlags. Die EU müsse für diesen Markt geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit zentrale Wirtschaftssektoren von ihm profitieren könnten und er so expandieren könne.
Der Markt für Drohnendienste dürfte nach Angaben der EU deutlich wachsen. Einer jüngsten Studie zufolge werde der Drohnenmarkt weltweit bis 2020 um 42 Prozent in der Präzisionslandwirtschaft, um 26 Prozent in der Medien- und Unterhaltungsbranche, um 36 Prozent in der Kontrolle und Überwachung von Infrastrukturen und um 30 Prozent für Freizeitaktivitäten anwachsen.
Wie hoch die Verletzungsgefahr durch Drohnen aber sein kann,
zeigte dieses Frühjahr die Sachverständigenorganisation Dekra, die Crashtests mit nicht mehr steuerbaren Drohnen durchgeführt hatte. In der Versuchsreihe kamen Drohnen mit einem Gewicht von unter zwei Kilogramm zum Einsatz. Trotz des Gewichts waren die Schäden dennoch enorm: So brach beispielsweise bei einem Zusammenstoß mit einem Kinder-Dummy ein Propellerblatt ab und hinterließ eine tiefe Schnittwunde an der Hand des Dummies. In einem anderen Test prallte eine außer Kontrolle geratene Drohne auf die Windschutzscheibe eines fahrenden Autos und stürzte danach ab. Sowohl Fahrer, andere Verkehrsteilnehmer und Passanten hätten durch das senkrecht zu Boden stürzende Gefährt verletzt werden können.