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DSLV: Bürokratie belastet die Logistik

17. Okt. 2024 Newsletter
Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) warnt bezüglich des neuen Bürokratieabbaugesetzes des Bundes vor weiteren Belastungen der Unternehmen. Anlass ist ein heutiger Termin des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zur gesetzlichen Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Laut dem Verband führen Bürokratielasten und Berichtspflichten in den Unternehmen der Logistikbranche nicht nur zu einem massiven Kostenanstieg, sie bremsen auch deren Innovationskraft und Produktivität. Allein die sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dem geplanten CSRD-Umsetzungsgesetz ergebenden formalen Datenerhebungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten mit mehr als 1.000 Datenpunkten binden in den Speditionshäusern erhebliche Ressourcen und Prozesse, die für die eigentliche Wertschöpfung der Unternehmen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Bürokratie muss umsetzbar bleiben

Auch die Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz, dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM und weiteren gesetzlichen Auflagen führt der DSLV auf – stattdessen müssten Unternehmen Investitionen und Innovationskraft in die Transformation zur Senkung der CO₂-Emissionen stecken. „Hier hilft teure und praxisferne Bürokratie nicht wirklich weiter“, sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. „Die Logistikbranche ist grundsätzlich im Einklang mit den Nachhaltigkeits- und Corporate Social Response (CSR)-Zielen, aber nicht mit dem eingeschlagenen Weg dahin. Wenn Beschäftigte in Mittelstandsbetrieben zunehmend administrative und weniger produktive Arbeit leisten, läuft etwas schief. Unter gesetzlichem Druck sammeln und verwalten Unternehmen heute Datenmengen, die sie für betriebliche Zwecke selbst kaum verwerten können.“
Laut dem Verband belaufen sich schon die externen Beratungsleistungen zur Vorbereitung der Berichtspflicht je nach Unternehmensgröße schnell auf sechsstellige Beträge; der von der Bundesregierung bezifferte Aufwand für die Wirtschaft in Höhe von 1,6 Milliarden Euro allein für die Erfüllung der CSRD-Anforderungen dürfte damit viel zu niedrig angesetzt sein.
Ein kleiner Lichtblick sie, dass das EU-Recht als Quelle der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 in deutsches Recht überführt werden soll. Jedoch seien die CSRD-Schwellenwerte deutlich zu niedrig angesetzt: Eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro und ein Umsatz von 50 Millionen Euro wird schon von Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten erwirtschaftet. „Anders als im Gesetz definiert, handelt es sich hierbei nicht um Großunternehmen. Brüssel muss die Eintrittsschwellen deshalb dringend nach oben korrigieren“, sagt Huster.

KMUs sind ebenfalls betroffen

Aber auch kleinere Transportdienstleister und Zulieferer logistischer Dienstleistungen geraten sind von den Berichtspflichten betroffen, ohne unmittelbar unter den Anwendungsbereich gesetzlicher Regelungen zu fallen. Der DSLV bezeichnet dies als „Trickle-down-Effekt“. „Dienstleister sind vielfach gezwungen, sich detailliert mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Ansonsten droht ein Ende der Lieferbeziehungen mit ihren Kunden. Faktisch mutiert das CSRD-Reporting dadurch für KMU zu einer Eintrittskarte in den Markt“, sagt der Hauptgeschäftsführer.

Das fordert der DSLV von der Bundesregierung:

  • Aufnahme eines mindestens zweijährigen Einführungszeitraums im CSRD-Umsetzungsgesetz bis Ende 2026, in dem Sanktionen, die an die Berichterstellung anknüpfen, ausgesetzt werden.
  • Vermeidung von Doppelungen durch gegenseitige Anerkennung von Berichten thematisch verwandter Regelungsbereiche wie CSRD, LkSG u. a.
  • vehementes Eintreten auf EU-Ebene für eine zeitnahe Überarbeitung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößen und für eine Entlastung direkt und indirekt betroffener Unternehmen (Verkleinerung des „Trickle-down-Effekts“)