DSLV fordert Zulassung von HVO-Kraftstoffen
Gemeinsam mit einer Allianz aus Verbänden und Unternehmen fordert der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) die zeitnahe Zulassung von HVO-Kraftstoffen. Dazu muss der Kraftstoff gemäß DIN EN 15940 in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung eingesetzt werden.
Klimafreundliche Lösung für Lkw-Bestandsflotten
Laut DSLV könnte der aus biogenen Rest- und Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellte Kraftstoff HVO100 (Hydrotreated Vegetable Oils) in Lkw-Bestandsflotten mit Verbrennungsmotoren zum Einsatz kommen. Als Beimischung sei er zwar schon erlaubt, aber dies sei für die Erreichung der Klimaschutzziele jedoch völlig unzureichend.
Durch die erlaubte Nutzung von HVO100 als Dieselersatz etwa im Güterverkehr könnten aber zumindest Bestandsflotten auf absehbare Zeit zumindest so lange weitgehend CO2-frei betrieben werden, bis alternative Antriebe flächendeckend einsetzbar sind, so der Branchenverband.
„Aktuell verfehlt der Sektor die Ziele des Klimaschutzgesetzes, vor allem weil der Markthochlauf für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben noch am Anfang steht“, heißt es in einem Positionspapier, das sich an die Verantwortlichen aus der Politik richtet. „Mit der rechtlichen Zulassung von HVO100 für den Straßenverkehrssektor könnten bereits heute die CO2-Emissionen zahlreicher Dieselfahrzeugflotten dauerhaft, nachhaltig und kosteneffizient gesenkt werden“, so heißt es weiter.
In dem Positionspapier fordern die Branchenvertreter daher eine schnelle Marktöffnung für HVO100 - konkret die „Aufnahme der DIN EN 15940 als Anforderung für die Inverkehrbringung in §4 der 10. BImSchV“.
Positionspapier mit sechs Punkten pro HVO100
Die Argumente der Befürworter:
● HVO ist ein erneuerbarer paraffinischer Dieselkraftstoff mit einer um bis zu 90 Prozent geringeren Treibhausgasbilanz als fossiler Diesel. HVO100 wird aus zertifizierten, nachhaltigen Rest- und Abfallstoffen, wie gebrauchten Frittierfetten, hergestellt und steht daher nicht in Konkurrenz mit Futter- und Nahrungsmitteln. Bedenken, bei der Herstellung von HVO100 würde Palmöl verwendet, sind unbegründet. Seit 2023 gelten in Deutschland verschärfte Nachhaltigkeitskriterien, wodurch Biokraftstoffe aus Palmöl vom Markt ausgeschlossen werden.
● Annähernd alle Fahrzeughersteller haben die von ihnen produzierten Dieselmotoren für HVO100 freigegeben – teilweise sogar rückwirkend für Bestandsfahrzeuge. Für Lkw und Busse liegen diese Freigaben bereits seit mehreren Jahren vor. Die Beschränkung der Freigabe von HVO in Deutschland auf die Beimischung zu konventionellem Diesel ist damit nicht mehr gerechtfertigt.
● Es bedarf keiner technischen Anpassungen oder Umrüstungen der Fahrzeuge oder des flächendeckenden Tankstellennetzes. Selbiges gilt für die bestehende, nicht-öffentliche Tankinfrastruktur auf Logistikanlagen und Betriebshöfen.
● Im Gegensatz zu Deutschland erlauben die meisten EU-Mitgliedsstaaten und die USA das Inverkehrbringen und den Verkauf von HVO100. HVO100 ist bereits an über 600 Tankstellen in Europa frei erhältlich. Da bei Ausschreibungen von internationalen Logistikaufträgen vermehrt strenge Anforderungen an den Klimaschutz gelten, wird der Einsatz von HVO100 zunehmend nötig. Hieraus ergeben sich Wettbewerbsnachteile für deutsche Anbieter im Straßengüterverkehrsmarkt.
● Es sind hinreichend große Mengen HVO marktverfügbar, um einen relevanten Beitrag auf und abseits der Straße zu leisten: Weltweit werden über 7 Millionen Tonnen HVO produziert. Bis 2025 wird die globale HVO-Produktion voraussichtlich 30 Millionen Tonnen überschreiten. Mittel- und langfristig bieten skalierbare und nachhaltige Rohstoffquellen weitere Mengenpotenziale.
● Klimabewusste Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen, Busbetriebe, Betreiber von Dienstwagenflotten sowie Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer könnten gezielt und unmittelbar aus fossilen Dieselkraftstoffen aussteigen. Zusätzlich ermöglicht HVO100 eine saubere Verbrennung, von der insbesondere die Emissionen älterer Motoren profitieren und damit ein Beitrag zu NOx- und Feinstaubreduzierung geleistet wird.