IT-Sicherheit: DSLV begrüßt BSI-Kritis-Verordnung

01. Juni 2017
Der Kompromiss zwischen den Bundesministerien des Innern (BMI) sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur IT-Sicherheit liegt vor.
Bei der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ging es jüngst um die Einordnung der Wirtschaftsbereiche Transport und Verkehr. „Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritis-Verordnung schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für Maßnahmen zur IT-Sicherheit“, kommentiert Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV), den Kabinettsbeschluss. Er bewertet den Kompromiss als „eine für die Logistikbranche tragfähige Lösung". Nun gelte es, durch präzise Umsetzungsrichtlinien bei den Unternehmen die Akzeptanz für den bürokratischen Mehraufwand herzustellen.
Logistikdienstleister unterstützen digitale Prozesse durch kontinuierliche Implementierung aktuellster Standards und würden der Netzsicherheit deshalb aus eigenem Interesse einen hohen Stellenwert beimessen, erklärte Huster. Die von der Kritis-Verordnung erfassten Logistikunternehmen erfüllen daher bereits die vom BSI empfohlenen Standards zur IT-Sicherheit.
Nach Ansicht des DSLV-Chefs müssten diese Logistiker nun auch von den zusätzlichen Auditierungsverfahren und der Einrichtung einer BSI-Kontaktstelle für IT-Sicherheit profitieren. „Die Meldepflicht betroffener Unternehmen darf deshalb keine Einbahnstraße werden", fordert Huster. Die Wirtschaft erwarte im Gegenzug ein funktionierendes Frühwarnsystem als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Die von betroffenen Logistikdienstleistern einzurichtenden Kontaktstellen seien auf die rechtzeitige Information der Sicherheitsbehörden angewiesen. Nur so sei es möglich, Cyberattacken wirkungsvoll einzudämmen.